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Polizei

Mit Drogen am Steuer in Oberfranken erwischt: Autofahrer zeigt keine Einsicht

Am Samstagabend, 29. Januar 2022, macht ein Mann in Oberfranken unfreiwillige Bekanntschaft mit der Polizei – und das öfter als ihm lieb ist.

Kiffer geht Beamten zweimal ins Netz: Nicht schlecht staunte die Polizei am Samstagabend, 29. Januar 2022, als ihr ein zugedröhnter Autofahrer begegnete.

Denn wie sich herausstellte, hatte der Mann nur wenige Stunden zuvor bereits unfreiwillige Bekanntschaft mit der Polizei gemacht.

Plötzliches Wiedersehen mit uneinsichtigem Autofahrer in Oberfranken

Am Samstagabend gegen 22.20 Uhr kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizei Hof am Parkplatz Streitau ein Auto mit polnischer Zulassung. Dessen Fahrer, ein 31-jähriger Moldawier, der in Berlin lebt, zeigte bei der Kontrolle drogentypische Auffälligkeiten, heißt es in einem Bericht der Polizei. Ein freiwilliger Urintest, der positiv auf THC ausfiel, bestätigte dies. Daher fuhren die Beamten mit dem Mann zur Blutentnahme ins Krankenhaus Münchberg. Zum Abschluss der Sachbearbeitung belehrten die Beamten den Berliner, dass er für die nächsten 24 Stunden nicht fahren darf. Seinen Autoschlüssel übergaben sie an einen Bekannten des Berliners.

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Widerwilliger Autofahrer muss aus seinem Fahrzeug gezwungen werden

Eine weitere Streife der Verkehrspolizei staunte dann jedoch nicht schlecht, als sie das besagte polnische Auto knapp drei Stunden später wieder auf der A9 bei Marktschorgast fahren sahen. Trotz eindringlicher Belehrung hatte sich der 31-Jährige seinen Autoschlüssel wieder besorgt und sich kurzerhand ans Steuer seines Auto gesetzt. Im Vergleich zur ersten Kontrolle verhielt sich der Berliner dieses mal wesentlich unkooperativer, wie aus dem Bericht der Polizei hervorgeht. So weigerte der Fahrer sich, aus dem Auto auszusteigen. Die Beamten mussten mit leichtem unmittelbarem Zwang nachhelfen, um ihn aus dem Fahrzeug zu bekommen. Danach ging es zum zweiten Mal ins Krankenhaus zu Blutentnahme.

Damit es zu keiner dritten Fahrt unter Drogeneinfluss kommen konnte, versah die Polizei das Auto mit einer Lenkradkralle. Neben eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz muss sich der Unbelehrbare auch auf zwei Anzeigen nach dem Straßenverkehrsgesetz samt Fahrverbot einstellen, so die Polizei.