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Zuletzt aktualisiert am 30. November 2021 | 18:52

Gericht

Pfarrer in Bayreuth verurteilt: Er hatte unerlaubt einem Iraner in der Kirche Asyl gewährt

von bt-Redaktion

Das Amtsgericht Bayreuth verurteilte einen Pfarrer, der einen aus dem Iran stämmigen Mann im Kirchenasyl aufgenommen hatte. Dieser hätte eigentlich abgeschoben werden sollen.

Ein 19-jähriger Schüler wurde heute (22. Februar 2022) wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen vor dem Amtsgericht Bayreuth verurteilt. Archivfoto: Redaktion
Ein 19-jähriger Schüler wurde heute (22. Februar 2022) wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen vor dem Amtsgericht Bayreuth verurteilt. Archivfoto: Redaktion

Wie das Amtsgericht Bayreuth in einer Pressemitteilung am 30. November 2021 meldet, wurde ein Pfarrer einer Kirchengemeinde verurteilt. Er hatte einem iranischen Staatsangehörigen Kirchenasyl gewährt.

Der anderweitig verfolgte Iraner S. hätte abgeschoben werden sollen.

Pfarrer in Bayreuth verurteilt

Das Amtsgericht Bayreuth hatte den Pfarrer am 8. November 2021 wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt verurteilt und verwarnt. Er muss außerdem eine Geldauflage in Höhe von 1.500 Euro an die Staatskasse zahlen. Er hätte S. in den Kirchenräumen Unterkunft und Verpflegung gewährt sowie ihn bei der Bewältigung von Behördenangelegenheiten unterstützt, so das Gericht. Außerdem verurteilte das Landgericht einen Shisha-Bar-Besitzer wegen Vergewaltigung.

Der Asylantrag des anderweitig verfolgten S. war vom zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Daher sei S. vollziehbar ausreisepflichtig gewesen. Um der Abschiebung zu entgehen habe er sich Mitte Januar 2021 ins Kirchenasyl begeben. Eine Härtefallprüfung habe zu keinem Ergebnis geführt. Der Pfarrer habe allerdings das Kirchenasyl wissentlich fortgesetzt, um die Abschiebung zu verhindern, heißt es in der Mitteilung.

Amtsgericht Bayreuth: Kirchenasyl nicht rechtlich anerkannt

Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der Pfarrer sich der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt schuldig gemacht und strafbar gemacht. Kirchenasyl sei kein in der geltenden Rechtsordnung anerkanntes Recht. Der Staat würde die Grundrechte garantieren, wozu auch die Gewährung staatlichen Asyls gehöre.

Niemand, auch nicht die Kirche oder sonstige gesellschaftliche Interessengruppen, könnten hier Sonderrechte für sich beanspruchen und etwa Asyl gewähren. Was erlaubt ist, würden die gesetzlichen Vorschriften bestimmen. Der Pfarrer würde seine eigene moralische Wertung über diese stellen.

Das Gericht weist daraufhin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hätten Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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