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Parken

Stadt Bayreuth unterstützt Restaurantbetreiber mit Sonderregel: Floriert so das Weihnachtsgeschäft?

Normalerweise sind Autos in der Fußgängerzone ein Tabu. Zur Weihnachtszeit will die Stadt eine Ausnahme machen.

Um den Restaurants in der Bayreuther Innenstadt einen problemlosen Betrieb und Kunden ein Abholen von Speisen während der Feiertage zu ermöglichen, gilt laut einer Mitteilung der Stadt eine Sonderregelung beim Parken.

In der Fußgängerzone der Bayreuther Innenstadt ist der Lieferverkehr gewöhnlicherweise montags bis samstags nur von 17.30 bis 10.30 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist diese grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten und eine Einfahrt verboten.

Restaurantbetreiber sollen unterstützt werden

Um die Gastronomen insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Weihnachtsfeiertage zu unterstützen, räumt die Stadt Bayreuth laut Pressemitteilung die Möglichkeit ein, ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen in die Fußgängerzone einzufahren um vorbestelltes Essen abzuholen. Die Kundinnen und Kunden der Gastronomie können nun am Restaurant vorfahren, die Speisen abholen und müssen dann ohne weitere Verzögerung wieder ausfahren.

Nicht nur in Sachen Verkehr, sondern auch zu Corona gelten in Bayreuth zur Weihnachtszeit gesonderte Regeln. Beim Parken zum Abholen wird ein Abstellen des Fahrzeuges bis zu 15 Minuten toleriert.  Die Regelung gilt vorläufig bis zum 31. Januar 2022. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt der Stadt hin.