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„Stille Tage“ in Bayreuth: Diese Veranstaltungen sind verboten
von bt-Redaktion
Der November steht in Bayreuth und ganz Bayern traditionell im Zeichen der Besinnung und des Gedenkens. Gleich vier Tage: Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und der Buß- und Bettag gelten nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannte „Stille Tage“. Was das für Bayreuth bedeutet.
Tanzverbot und eingeschränkte Unterhaltung
Die Kernregelungen an den Stillen Tagen zielen darauf ab, den ernsten Charakter dieser Gedenktage zu schützen:
- Verbotene Veranstaltungen: Öffentlich bemerkbare Unterhaltungsveranstaltungen sind grundsätzlich nur erlaubt, wenn sie dem ernsten Charakter der Tage entsprechen. Konkret bedeutet das ein striktes Tanzverbot und das Verbot des Betriebs von reinen Unterhaltungsunternehmen, wie zum Beispiel Spielhallen.
- Zeitraum: Der Schutz der Stillen Tage beginnt jeweils um 2 Uhr nachts und endet um 24 Uhr des jeweiligen Tages.
- Sport (mit Ausnahme): An Allerheiligen (1. November), dem Volkstrauertag (16. November) und dem Totensonntag (23. November) sind Sportveranstaltungen erlaubt.
Keine lauten Arbeiten
Über die Unterhaltungsverbote hinaus sind an allen Stillen Tagen auch öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen. Die Stadt Bayreuth kann von diesem Verbot nur in besonders wichtigen, begründeten Einzelfällen eine Ausnahme erteilen.
Wichtig für Bayreuther Veranstalter und Bürger: Die Einhaltung dieser Regelungen aus dem Bayerischen Feiertagsgesetz ist verpflichtend.
Achtung am Wochenende Allerheiligen/Allerseelen
- Der Wochenmarkt rund um die Rotmainhalle wird aufgrund des Feiertags „Allerheiligen“ von Samstag, 1. November, auf Freitag, 31. Oktober, vorverlegt.
- Am Sonntag, den 2. November findet im Rotmaincenter und der Innenstadt passend zum Martinimarkt ein verkaufsoffener Sonntag statt.
Sonderregeln für den Buß- und Bettag
Der Buß- und Bettag (19. November) ist kein gesetzlicher Feiertag, aber es ist schulfrei und auch die Kindergärten haben in der Regel zu. Eltern bringt das regelmäßig in Schwierigkeiten. Viele Jugendeinrichtungen bieten am Buß- und Bettag allerdings Freizeitprogramme für die Kinder an. Außerdem gibt für den Buß- und Bettag:
- Sportverbot: An diesem Tag sind auch Sportveranstaltungen nicht erlaubt.
- Lärmschutz: Während der Hauptgottesdienstzeit, also von 7 bis 11 Uhr morgens, sind alle vermeidbaren, lärmerzeugenden Aktivitäten in der Nähe von Kirchen und Gotteshäusern untersagt, um die Andachten nicht zu stören.
- Arbeitsbefreiung und Schule: Arbeitnehmer, die einer bekennenden Kirche angehören, haben das Recht, der Arbeit fernzubleiben (ggf. mit.
- Lohnausfall). Für alle Schüler entfällt der Unterricht.











Haus Monika mit Ehrengästen feierlich eröffnet. ©Katharina Müller-Sanke
Rotmain-Center. Archivbild: bt-Redaktion