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Veranstaltungen

“Stille Tage” in Bayreuth: Diese Veranstaltungen sind verboten

Die Stadt Bayreuth weist auf das Bayerische Feiertagsgesetz an den sogenannten “Stillen Tagen” hin.

Nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz gilt an den sogenannten “Stillen Tagen” ein Unterhaltungs-Veranstaltungsverbot.

Dies teilt die Stadt Bayreuth in einer Pressemitteilung mit.

“Stille Tage”: Unterhaltungsveranstaltungen verboten

Die Feiertage „Allerheiligen“ am Dienstag, 1. November, „Volkstrauertag“ am Sonntag, 13. November, und „Totensonntag“ am Sonntag, 20. November, gelten nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannte „Stille Tage“.

An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist. Verboten sind damit nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie beispielsweise Spielhallen. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt. Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2 Uhr früh und endet um 24 Uhr. Lesen Sie auch: Die Sanierungsarbeiten an der Graserschule in Bayreuth konnten planmäßig abgeschlossen werden.




An „Allerheiligen“, am „Volkstrauertag“ und am „Totensonntag“ sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, grundsätzlich verboten. Befreiungen hiervon kann die Stadt Bayreuth nur aus wichtigen Gründen erteilen.