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Pandemie

Wirt aus NRW kontrolliert Ordnungsamt: Verpatzte 2G-Kontrolle sorgt für Zuspruch

Ein Gastwirt aus Nordrhein-Westfahlen fordert das Ordnungsamt zum Vorzeigen der Impfnachweise auf. Die Aktion sorgt für Furore im Netz.

Derzeit gilt in deutschen Restaurantbetrieben die 2G-Regel. Doch ein Restaurantleiter aus Nordrhein-Westfalen will nicht einsehen, warum diese Regel nur für seine Gäste gilt.

Als es im Restaurant Wiedenhof im nordrhein-westfälischen Haan-Gruiten zu einer 2G-Kontrolle durch das Ordnungsamt kommt, stellt sich Restaurantleiter Dominik Winter quer. Er fordert die Mitarbeiter des Ordnungsamts auf, ihre Impfnachweise vorzuzeigen. Es kommt zum Streit. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts verschwinden, um kurz darauf mit der Polizei zurückzukehren. Die 2G-Kontrolle findet schließlich statt. Von den vier Mitarbeitern zeigen dem Bericht der Rheinischen Post zufolge jedoch nur zwei ihren Impfnachweis vor.

Restaurantleiter erntet Zuspruch für seine Aktion

Für seine Aktion bekäme Winter nach eigener Aussage viel Zustimmung. “Die Resonanz ist unglaublich. Ich erhalte sehr viel Zuspruch”, wird er in einem Bericht der Rheinischen Presse zitiert. Auch in Bayreuth kam es am Samstag (11. Dezember 2021) zu bei Kontrollen zu diversen Verstößen gegen die 2G-Regel, wie bt berichtete.

Dem Gaststättenverband Dehoga sei Medienberichten zufolge jedoch bundesweit kein vergleichbarer Fall bekannt.

Bürgermeisterin betont: Für Beschäftigte gilt 3G-Regel

Laut der Haaner Bürgermeisterin Bettina Warnecke (parteilos) hätten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes “sauber” gehandelt, wie aus Medienberichten hervorgeht. Wie auch das Gastronomiepersonal unterliegt das Personal des Ordnungsamtes der 3G-Regel. Dies bedeutet, dass sie auch ungeimpft ihrer Tätigkeit nachgehen können, insofern sie einen aktuellen Testnachweis vorlegen können. “Ob ein Mitarbeiter seinen Impfnachweis zeigt, kann er selbst entscheiden”, so Warnecke.

Wo die 2G-Regel sonst noch gilt, hat das bt bei der Stadt Bayreuth erfragt.

Einem Sprecher des Gesundheitsministers Nordrhein-Westfalens zufolge wäre eine zwingende 2G-Regelung für Beschäftigte – etwa wie derzeit für den Pflegebereich geplant – arbeitsrechtlich nicht möglich.