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Zuletzt aktualisiert am 11. Februar 2022 | 09:08

Coronavirus

Gastronomie, Friseur, Sport, Kultur, Thermen: Söder lockert Corona-Regeln in Bayern

von Jürgen Lenkeit

In Bayern werden die Corona-Regeln gelockert. Das wurde am 8. Februar 2022 nach einer Sitzung unter Leitung von Markus Söder erklärt.

Ministerpräsident Markus Söder will die Quarantäne-Regel bei einer Corona-Infektion lockern. Symbolfoto: pixabay
Ministerpräsident Markus Söder will die Quarantäne-Regel bei einer Corona-Infektion lockern. Symbolfoto: pixabay
  • Corona-Lockerungen in Bayern
  • keine Sperrstunde in der Gastronomie
  • 3G bei Friseur und körpernahen Dienstleistungen
  • 2G in Thermen statt 2G-Plus
  • mehr Zuschauer bei Sport und Kultur

In Bayern werden die Corona-Regeln gelockert. Markus Söder (CSU) macht Nägel mit Köpfen: In Bayern werden mehrere Corona-Regeln gelockert. Das wurde Dienstagmittag (8. Februar 2022) nach einer Kabinettssitzung erklärt.

Die Lockerungen in Bayern hatten sich zuletzt angedeutet. Profitieren sollen davon vor allem die Gastronomie, Sport und Kultur sowie körpernahe Dienstleistungen wie Friseure.

Corona-Lockerungen in Bayern

Das Kabinett unter Leitung von Ministerpräsident Markus Söder tagte zum Vorgehen in der Corona-Pandemie am Dienstagvormittag (8. Februar 2022). In einer Pressekonferenz um 13:00 Uhr erklärten Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Kultusminister Michael Piazolo die Lockerungen in Bayern. Die Lockerungen in Bayern hatten sich zuletzt klar angedeutet.

„Sie werden es sich schon denken können“, sagte Herrmann zu Beginn der PK im Hinblick auf die Lockerungen. Vorsicht sei weiter geboten, aber auch Hoffnung sei berechtigt, so Herrmann. Das Gesundheitssystem in Bayern, insbesondere die Kliniken und Intensivstationen, droht nicht, überlastet zu werden. In Bayern deutet sich klar die Entkoppelung von Inzidenz und Hospitalisierungsrate an.

Die aktuelle Infektionsschutzverordnung wurde bis 23. Februar verlängert. Die neuen Maßnahmen gelten bereits ab Mittwoch, 9. Februar 2022.

Bayern: Sperrstunde in Gastronomie fällt weg

In der bayerischen Gastronomie soll die Sperrstunde abgeschafft werden. „Sie wird ersatzlos gestrichen“, sagte Herrmann. Bisher mussten gastronomische Betriebe in Bayern um 22:00 Uhr schließen. Die 2G-Regel bleibt in diesem Bereich weiter bestehen.

3G bei Friseur und anderen körpernahen Dienstleistungen in Bayern

Weitere Lockerungen soll es auch im Bereich der körpernahen Dienstleistungen geben. Die 3G-Regel soll dort wieder eingeführt werden. Zuletzt konnten nur Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis zum Friseur gehen. Diese Möglichkeit sollen auch wieder ungeimpfte Personen bekommen.

Es bleibt bei der Maskenpflicht bei Friseur und Co. Die Kontaktangaben bei körpernahen Dienstleistungen müssen nicht mehr hinterlegt werden, da die Gesundheitsämter ohnehin bereits überfordert seien.

Mehr Zuschauer bei Sport und Kultur in Bayern

Weitere Bereiche, die von den neuen Lockerungen in Bayern profitieren sollen, sind Sport und Kultur. Zu Großveranstaltungen werden mehr Zuschauer zugelassen. Die Unterscheidung von regionalen und überregionalen Veranstaltungen wird aufgehoben.

Sportveranstaltungen mit Kapazität von 50 Prozent

In Sportstadien und Arenen dürfen die Sportstätten wieder mit 50 Prozent ausgelastet werden. Bisher galt eine Kapazität von 25 Prozent. Die neuen Zuschauerregeln in Bayern gelten „bei großen wie kleinen Veranstaltungen, indoor wie outdoor.“ Die 2G-Plus-Regel bleibt weiter bestehen, ebenso wie die Maskenpflicht und das Alkoholverbot.

Kultur: 75 Prozent erlaubte Zuschauer in Bayern

Bei Kultur und Kino dürfen wieder 75 Prozent der Plätze statt wie bisher 50 Prozent besetzt werden. „Abstand ist nicht mehr das Entscheidende“, sagte Herrmann. Es gilt eine Obergrenze von maximal 15.000 Zuschauern.

Impfpflicht in Bayern ausgesetzt: nicht „sehenden Auges ins Chaos“

In Bayern brauche man eine längere Vorlaufzeit zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Deshalb wurde die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Bayern am Vortag ausgesetzt. Im Bund werde diese laut Herrmann „sehenden Auges ins Chaos“ führen, da die Vorbereitungen nicht ausreichend seien. Man stelle sie jedoch nicht generell in Frage.

Einrichtungsbezogene und allgemeine Impfpflicht seien keine alleinigen Problemlöser bei der Omikron-Variante. Es bestehe die große Gefahr, die Personalsituation in Krankenhäusern und Arztpraxen zu gefährden. Der Bund habe „den Fehler gemacht“, dies nicht zu berücksichtigen. Herrmann wörtlich: „Lauterbach rast mit 180 Sachen in Nebelbänke.“ Lauterbach kritisierte Söder im Vorfeld für die Aussetzung der Impfpflicht in Bayern.

Thermen in Bayern jetzt mit 2G

Auch in Thermen und Saunen in Bayern gibt es Corona-Lockerungen. Dort greift wieder die 2G-Regel. Bisher galt dort 2G-Plus. Die Testpflicht für Ungeboosterte entfällt somit.

Die Hotspot-Regelung in Bayern bleibt weiter suspendiert. Regionen mit besonders hohen Inzidenzen müssen keine weiteren Restriktionen in Tourismus und Co. fürchten.

Kitas in Bayern: Neuregelung bei Infektionen

In Kitas gibt es ebenfalls eine Neuerung. Tritt ein Infektionsfall in einer Kita auf, dann müssen die anderen Kinder der Gruppe fünf Tage in Folge einen Corona-Test zu Hause machen und die Eltern das negative Ergebnis in der Kita dokumentieren. Das Verfahren wird in bayerischen Kitas an das in den Schulen angeglichen.




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