Zuletzt aktualisiert am

Coronavirus

Impfschäden in Bayern nach Corona-Impfung: So viele Fälle hat das Amt in Bayreuth bestätigt

Seit den ersten Impfangeboten gibt es immer wieder Berichte über Impfschäden. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth entscheidet über die Fälle potentiell Geschädigter und ihre mögliche Entschädigung.

  • Impfschäden in Bayern
  • So viele Corona-Impfschäden wurden gemeldet

Die Corona-Impfung ist ein viel diskutiertes Thema. Trotz ihrer wissenschaftlich belegten Wirkung in der Abschwächung des Coronavirus kommt es gelegentlich zu Impfschäden. Besonders die Querdenker-Bewegung behauptet, es gebe massenhaft Impfschäden.

Ob jemand tatsächlich durch die Vakzination (Impfung) geschädigt wurde, entscheidet für den Freistaat Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth. Benjamin Vrban, Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des ZBFS, berichtet dem bt auf Nachfrage die Zahlen von Impfschäden und Anzeigen wegen eines vermeintlichen Impfschadens.

Schäden nach Corona-Impfung in Bayern: viele Anträge in Bayreuth eingegangen

Um eine Entschädigung für einen Impfschaden zu erhalten, muss dieser von staatlicher Seite empfohlen worden sein. Dies wird im § 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Seit dem 27. Dezember 2020 gelten auch Impfungen gegen SARS-CoV-2 zu den staatlich empfohlenen.

Das könnte Sie auch interessieren: In Bayreuth gingen am 24. Januar 2022 die Menschen wieder auf die Straße, um unter anderem gegen die Impfung zu demonstrieren.

Vrban teilt dem bt mit, dass seit dieser Änderung 295 Anträge auf eine Schädigung durch Corona-Impfstoffe eingegangen seien. Seit Anfang 2021 seien es insgesamt 374 bezogen auf alle Arten von Impfungen gewesen. Mit nur 79 anderen Anträgen übernehmen die Impfkomplikationen aufgrund der Corona-Impfung den Löwenanteil der Beschwerden.

ZBFS Bayreuth: So viele Anträge auf Impfschaden wurden bisher bewilligt

Unter den Anträgen aufgrund einer Corona-Impfung habe das ZBFS laut Vrban bisher vier der Anträge in ganz Bayern bewilligt. Einen Zusammenhang zwischen der Feststellung eines Impfschadens und gewissen Altersgruppen oder Geschlechtern sehe das ZBFS bisher aber nicht. Je nach Schweregrad der Beeinträchtigung stehen den Geschädigten monatliche Grundrenten von 156 Euro bis 811 Euro im Monat zu. Weitere Zahlungen in Höhe von bis zu 811 Euro seien möglich, wieder abhängig von der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der wirtschaftlichen Situation der betroffenen Person.

In Extremfällen seien sogar Zahlungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro möglich. Ein solcher Extremfall wäre zum Beispiel ein „Kind geschädigter Personen mit Anfallsleiden mit schweren zerebralen und kognitiven Einschränkungen sowie schwerste Pflegebedürftigkeit (Fremdbetreuung rund um die Uhr)“, teilt Vrban mit. Im Falle einer Quarantäne haben laut einem Medienbericht nicht-geboosterte Arbeitnehmer kein Recht auf eine Lohnfortzahlung.

Unterstützende Maßnahmen für den Geschädigten, wie Spezialbetten oder Sitzungen bei medizinischen Experten, werden auch unterstützt. Ebenso ist ein Kostenausgleich für Lohnausfälle möglich. In den genannten Fällen ist der Freistaat Bayern Kostenträger der Zuwendungen und Maßnahmen.

Strenge Voraussetzungen für Anerkennung eines Impfschadens

„Wir prüfen die einzelnen Voraussetzungen der Anerkennung eines Impfschadens sehr genau nach“, sagt der Pressebeauftragte Vrban über den Prozess zur Feststellung der Schädigung. Eine solche sei erst sechs Monate nach der Impfung feststellbar. Untersuchungen durch Fachärzte und eine Kausalität zwischen Impfung und Schädigung, die „über ein rein zeitliches Zusammentreffen hinausgehen muss“, werden unter anderem zur Feststellung benötigt.

Die Möglichkeit von Betrug während des Verfahrens sieht Vrban als sehr gering, da die Prüfung durch besonders geschulte und spezialisierte Ärztinnen und Ärzte des ZBFS erfolge. Einen Betrugsversuch würden sie dennoch zur Anzeige bringen. Auch interessant: In Bayreuth wurden im November gefälschte Impfpässe gefunden.