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Zugverkehr nach Nürnberg läuft wieder Neuer Imbiss „Stern“ öffnet am 15. September Berufsschule zum Schulstart doch noch nicht bezugsfertig

Zuletzt aktualisiert am 21. Januar 2022 | 08:55

Pandemie

Der nächste Corona-Hammer: Droht ohne Booster-Impfung der Lohnausfall?

von Noureddine Guimouza

Nachdem sich die Definition von „ungeimpft“ geändert hat, folgen für unvollständig geimpfte Arbeitnehmer nun Konsequenzen.

Droht Ungeimpften künftig Lohnausfall, wenn sie sich infizieren? Symbolbild: pexels/Markus Winkler
Droht Ungeimpften künftig Lohnausfall, wenn sie sich infizieren? Symbolbild: pexels/Markus Winkler

Nachdem das Robert-Koch-Institut (RKI) am Anfang der Woche den Status „vollständig geimpft“ an eine Booster-Impfung gekoppelt hat, folgt nun die nächste Änderung.

Wie aus einem Bericht der Bild hervorgeht, droht nun Millionen Geimpften der Lohnausfall. Ein Gutachten der Bundestags-Juristen offenbart eine neue Wendung.

Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im vermeidbaren Quarantäne-Fall

Aus dem Kurzgutachten der Bundestagsjuristen gehe laut dem Bericht der Bild hervor, dass Ein- oder Zweifachgeimpfte im Falle einer Quarantäne keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. „Das Fehlen der Covid-19-Auffrischungsimpfung würde dann zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs (…) führen.“, heißt es laut Bild in dem Gutachten.

Das neue daran: Laut einer Änderung des RKI ist man mit einer zweifachen Impfung nicht mehr „vollständig“ geimpft, sondern „grundimmunisiert“. Das hat das RKI erst in den vergangenen Tagen entschieden.

Wer nicht geboostert ist, verliert Lohnanspruch

Als Grund für den Lohnausfall bei einer Quarantäne wird die Vermeidbarkeit genannt, die durch die „öffentlich empfohlene“ dritte Impfung gegeben gewesen wäre. Mit der Änderung werden Menschen mit Erst- oder Zweitimpfung ungeimpften Personen gleichgestellt. Bislang galt nur für Ungeimpfte der Ausfall von Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall.

Offiziell gibt es zu diesem Gutachten keine Stellungnahme der Bundesregierung. Das Gutachten liegt der Bild-Zeitung vor. Am Montag (24. Januar 2022) treffen sich Bund und Länder zur sogenannten MPK. Dort könnte dieses Thema besrpchen werden.

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