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Coronavirus

Kürzerer Genesenenstatus ist verfassungswidrig: erstes Gericht positioniert sich klar gegen RKI

Eine Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate ist verfassungswidrig. Das urteilte das Verwaltungsgericht Osnabrück am 04. Februar 2022.

  • Genesenenstauts von sechs auf drei Monate verkürzt
  • RKI mit neuer Verordnung im Januar 2022
  • Verwaltungsgericht Osnabrück: Verkürzung ist verfassungswidrig
  • Urteil noch nicht rechtskräftig, gilt nur im Einzelfall

Steht eine Wende im Streit um den verkürzten Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion bevor?

Eine Verkürzung des Genesenenstatus entspricht nicht der Verfassung. Zu diesem Entschluss kam das Verwaltungsgericht Osnabrück am Freitag (4. Februar 2022).

Verkürzter Genesenenstatus verfassungswidrig

Ein Genesenenstatus, der nach einer Corona-Infektion nur drei Monate lang andauert, ist verfassungswidrig – und somit nicht gültig. So hat das Verwaltungsgericht Osnabrück über eine verkürzte Zeitdauer des Genesenenstatus vonseiten des RKI geurteilt. Die kontrovers diskutierte Richtlinie zum aktuell dreimonatigen Genesungsstatus hat das RKI Mitte Januar bekannt gegeben.

Demnach gelte der Genesenenstatus nur noch 90 statt vorher 180 Tage mit positivem PCR-Test. Das RKI begründete die Richtlinie mit einem verkürzten Infektionsschutz Ungeimpfter gegen die Omikron-Variante. Eine erneute Infektion sei daher früher möglich. Allerdings: Das am Freitag in Osnabrück gefällte Urteil gilt derzeit nur für einen konkreten Einzelfall. Damit wird einem Kläger recht gegeben. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Entsprechend besitzt es keine allgemeine Gültigkeit.

Verwaltungsgericht Osnabrück: Präzedenzfall zu verkürztem Genesenenstatus

Der Richter am Verwaltungsgericht Osnabrück stellte klar: Das Gericht könne keine Normen, wie die des RKI, ungültig machen. Das obliege allein dem Oberverwaltungsgericht. Das RKI hatte auf seiner Internetseite auf eine Verkürzung des Genesenenstatus aufmerksam gemacht. Der hat sich von sechs auf nur noch drei Monate halbiert. Bayerns Ministerpräsident Söder äußerte sich verärgert über den “neuen” Genesenenstatus: Es werde mit “unterschiedlichen Maßstäben gemessen”.

Das Gericht in Osnabrück sieht das anders und geht da nicht mit. Zur Begründung heißt es, eine legitime Rechtsgrundlage, diese Entscheidung an das RKI zu delegieren, sei nicht vorhanden. Andere Genesene, die sich ebenfalls auf einen Genenesenstatus von sechs Monaten berufen, müssen sich ebenfalls an das Verwaltungsgericht Osnabrück wenden, wenn die RKI-Verordnung nicht vorher geändert wird. Gesundheitsminister Lauterbach verteidigte den Genensenstatus von drei Monaten zuletzt.