Mann soll Lebensgefährtin monatelang misshandelt haben – vor Gericht sind sie verlobt

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Laut Anklage des Staatsanwaltes soll ein Mann aus dem Landkreis Bayreuth seine Lebensgefährtin insgesamt neun Mal körperlich misshandelt haben. In zwei Fällen soll er sie sogar mit einen Wischmob oder Stuhl geschlagen haben. Die Lebensgefährtin hat den Mann im Februar 2019 verlassen, ist ausgezogen und hat ihn angezeigt. Heute (30. Januar 2020) ist sie mit dem Angeklagten verlobt.

In dieser Woche landete ebenfalls eine Beziehung – oder ehemalige Beziehung – vor Gericht. Der Angeklagte soll seine Exfreundin mit Nacktfotos erpresst haben.

Beteiligte machen keine Angaben vor Gericht

Der Angeklagte sagte kein Wort während der Verhandlung. Sein Anwalt erklärte, dass sein Mandant seit dem 27. Januar 2020 mit der mutmaßlich Geschädigten verlobt ist. Seine alte Ehe wurde am 21. Januar 2020 geschieden, deshalb fand die Verlobung am vergangenen Montag statt.

Diese Verlobung hatte vor Gericht bereits Auswirkungen: Die mutmaßlich Geschädigte und wohl einzige Zeugin der angeklagten Gewalttaten durfte sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen – und das tat sie auch. Lediglich auf die Nachfragen zur Verlobung antwortete sie: “Wir haben uns ausgesprochen und versöhnt. Beide Seiten haben Fehler gemacht.“  Außerdem würden die Kinder Mama und Papa brauchen. Zu den Vorwürfen aus der Anklage machte sie keine Angaben.

Angeklagte Körperverletzung in Bayreuth

Dabei hatte sie bei ihrer Anzeige ihrem jetzigen Verlobten einiges vorgeworfen. Er soll sie beispielsweise mit der Hand ins Gesicht geschlagen oder mit der Hand aufs Ohr geschlagen haben, wodurch sie ein Loch im Trommelfell erlitt. Weiter soll sie mit einem Plastikkorb oder einer Grillzange geschlagen worden sein.

Bei einem weiteren Vorfall soll sie am Hals gegen einen Kleiderschrank gedrückt worden und anschließend mit einem WIschmob geschlagen worden sein. Die Geschädigte schwieg zu all diesen Vorwürfen. Sie sei damals ins Frauenhaus gegangen, wo sie zu einer Anzeige gedrängt worden sein soll.

Ein Zeuge, der Gast in dem Restaurant des Angeklagten war, war geladen. Er konnte sich nicht wirklich erinnern. “Ob sie geschlagen oder gestreichelt wurde, weiß ich nicht.” Die Frau sei danach nur mit einer roten Wange an seinen Tisch gekommen. Auf seine Nachfrage antwortete sie, dass es warm vom Arbeiten sei. Außerdem habe sie ihm mal “blaue Flecke am Oberarm gezeigt”. Mehr weiß er darüber allerdings nicht.

Das Ende des Verfahrens in Bayreuth

Dann wurde es zwischenzeitlich laut im Gerichtssaal, denn der Rechtsanwalt warf dem Staatsanwalt vor, dem Zeugen Aussagen in den Mund zu legen. Richter Gebhardt konnte das jedoch schnell erledigen. Alle Beteiligten wussten, “dass es zu einer Verurteilung nicht reichen wird”, sagte Richter Gebhardt.

„Ich kann es persönlich nicht nachvollziehen, aber der Sachstand ist halt so. Es ist eine Sache zwischen zwei Personen, deshalb gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht ja auch. Und dann muss ich das akzeptieren”, erläuterte der Richter weiter. Er schlug daraufhin vor, das Verfahren einzustellen. Dem stimmten die Beteiligten zu. Die Kosten fallen der nach Angaben des Richters der Staatskasse zur Last.