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Bayreuther Exfreundin mit Nacktbildern erpresst

29. Januar 2020/in (20) Gericht, (20) Nachrichten aus Bayreuth, 20_Nachrichten/von Redaktion

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2022 | 09:56

Ein 26-Jähriger soll seine 36-jährige Exfreundin aus dem Kreis Bayreuth erpresst haben. Der Mann wollte Geld von seiner damaligen Freundin haben. Sollte sie ihm das Geld nicht überweisen, wolle er Nacktbilder von ihr an „all Russian people“ senden. Deshalb stand der 26-Jährige nun wegen Erpressung vor dem Amtsgericht Bayreuth.

Bei einem anderen Fall vor dem Gericht in Bayreuth hatte der Richter irgendwann die Schnauze voll: Er bezeichnete das Verhalten der Teilnehmer als Kaspertheater.

Mit Nacktbildern im Raum Bayreuth erpresst

Über den Messenger „Telegram“ hat der Angeklagte am 11. Februar 2019 300 Euro von seiner Exfreundin gefordert. Ansonsten werde er Nacktfotos veröffentlichen. Mit demselben Vorgehen hat der Angeklagte zwei weitere Male versucht, Geld zu erpressen.

Zuletzt schickte er Penisbilder von sich  selbst oder Bilder von sexuellen Handlungen wie Oral- und Geschlechtsverkehr an seine Exfreundin, obwohl sie ihm mitgeteilt hatte, dass sie solche Fotos nicht von ihm möchte.

Amtsgericht Bayreuth muss entscheiden

Noch vor der Verlesung der Anklage wollte der Anwalt des 26-Jährigen das Verfahren einstellen. Vor dem Gerichtssaal „steht ein Baby, dass offensichtlich von meinem Mandanten ist, das er bisher noch nicht gesehen hat.“ Doch Richter Kolb und die Staatsanwältin wollten die Geschädigte anhören.

Deshalb erklärte der Anwalt des Angeklagten, dass sein Mandant die Vorwürfe zugibt. Dem 26-Jährigen tue es leid. Außerdem sei zu beachten, dass er nur 160 Euro im Monat zur Verfügung habe. Denn bei einer möglichen Verurteilung liegt eine Geldstrafe im möglichen Strafrahmen.

Exfreundin mit Baby vor Gericht

Eine richtige Beziehung war es nicht. Die Geschädigte bezeichnete die Beziehung eher als engen Kontakt. Die Staatsanwältin wollte von der 36-jährigen Geschädigten wissen, ob sie Angst hatte, dass der Angeklagte seine Drohungen wahrmacht. Sie antwortete kurz und knapp: „Ja.“ Außerdem habe sie noch immer Angst davor. Sie kann dem Angeklagten nicht vollends vertrauen.

Das Kind ist nach ihren Angaben wirklich vom Angeklagten. Ob er aber Kontakt zu ihr und dem Baby haben soll, kann sie momentan nicht beantworten.

Verfahren wird eingestellt

Doch der Anwalt des Angeklagten meint, dass die beiden sich gerade wieder langsam annähern. Sie haben sich nun vor Gericht nach langer Zeit wieder gesehen. „Sie haben draußen zusammengestanden und nähern sich langsam wieder an.“ Er möchte das Verfahren weiterhin einstellen. Um zwischen den Beiden zu vermitteln, bittet der Anwalt die Geschädigte deshalb kurz vor dem Gerichtssaal zu warten. Auch hierauf sagt sie nur kurz: Ja.

Nach kurzer Überlegung stimmt die Staatsanwältin einer vorläufigen Einstellung zu. Richter Kolb erklärt in einem Beschluss, dass die vorläufige Einstellung mit der Auflage von 60 Stunden gemeinnützlicher Arbeit verbunden ist, die der 26-Jähriger bis zu 30. Juni 2020 absolvieren muss. Geht er dieser Auflage nicht nach, wird das Verfahren wieder aufgerollt und geurteilt, mahnt Richter Kolb.

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