Bis Ende der vorläufigen Ausgangsbeschränkungen im Knast: Zwei Wiederholungstäter aus Oberfranken

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Nach mehreren schwerwiegenden Verstößen gegen die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung müssen zwei Männer aus Selb die Zeit bis zum 19. April 2020 in einer Justizvollzugsanstalt verbringen. Am heutigen Donnerstag (9. April 2020) entschied ein Richter, den Gewahrsam der Polizei Marktredwitz entsprechend zu verlängern. Bei einem Verstoß gegen die bayerischen Ausgangsbeschränkungen drohen Bußgelder: Hier gibt es eine Übersicht. 

Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen: Zum Trinken verabredet

Die Selber im Alter von 25 und 28 Jahren traten nicht zum ersten Mal durch eine Missachtung der Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Erscheinung, teilt die Polizei mit. Seit Ende März trafen die Polizisten aus Marktredwitz bereits sechsmal auf den älteren der beiden und viermal auf den jüngeren, die sich jeweils mit weiteren Bekannten getroffen hatten, um nach Angaben der Polizei zusammen Alkohol zu konsumieren.

Die Beamten belehrten nach eigenen Angaben alle Personen ausführlich und wiederholt über die Inhalte der Ausgangsbeschränkung und erteilten Platzverweise. Dies führte jedoch nicht zu einer Einsicht für die Notwendigkeit der Maßnahmen: Am Mittwochabend (8. April 2020) mussten die Polizisten eine private Feier in der Friedrich-Ebert-Straße auflösen. Nachdem sich alle Beteiligten zunächst aus der Wohnung entfernt hatten, trafen sie sich kurz darauf erneut und feierten dort weiter. Daraufhin nahmen die Beamten mehrere Beteiligte in Gewahrsam, unter denen sich auch die beiden „Wiederholungstäter“ befanden.

Bis zum Ende der vorläufigen Ausgangsbeschränkung in Haft

Aufgrund der häufigen Verstöße innerhalb weniger Tage beantragten die Polizisten eine richterliche Entscheidung über eine Verlängerung des Gewahrsams für die beiden unbelehrbaren Selber. Ein Richter am Amtsgericht Hof entschied am Donnerstag, dass die Männer bis zum derzeitigen Ende der vorläufigen Ausgangsbeschränkung am 19. April in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht werden.

Hinweise der Polizei Oberfranken

Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage appelliert die Polizei Oberfranken nochmals an die Vernunft und die Bereitschaft der Menschen, nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Verantwortung zu übernehmen und die Vorgaben der Ausgangsbeschränkung einzuhalten. Gegen einen Spaziergang mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und entsprechendem Abstand zu anderen Personen ist nichts einzuwenden. Wie das Beispiel der beiden Männer aus Selb zeigt, führen aber beharrliche Verstöße, die eine Gefährdung der Gesundheit anderer nach sich ziehen, zu einer konsequenten Ahndung.