Diebe verstoßen gegen Ausgangsbeschränkungen in Oberfranken: Klauen sei kein triftiger Grund

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Diebe Verstoßen nach Angaben der Polizei gegen die bayerischen Ausgangsbeschränkungen. Oberfränkische Polizisten teilten mit, dass Diebstahl kein triftiger Grund sei, die Wohnung zu verlassen. In dieser Woche wurde in Oberfranken ein 17-Jähriger wegen den Ausgangsbeschränkungen beanstandet: Er war alleine auf einem Spielplatz.

Diebe in Münchberg verstoßen gegen Ausgangsbeschränkungen

Am Mittwochnachmittag (8. April 2020) wurden nach Angaben der Münchberger Polizei zwei junge Frauen in einem Einkaufsmarkt in der Stammbacher Straße in Münchberg beim Ladendiebstahl erwischt. Nach der Allgemeinverfügung bezüglich der Coronasituation ist es nur gestattet die Wohnung mit einem triftigen Grund zu verlassen, teilt die Polizei mit. “Die Wohnung zum Stehlen zu verlassen ist kein solcher Grund”, heißt es weiter. Deshalb werden beide Frauen zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung angezeigt.

Diese Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die bayerischen Ausgangsbeschränkungen wegen des Coronavirus.