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Einkaufen
3G bei Aldi, Lidl, Rewe und Co.: Einkaufen in Bayern bald nur noch für Geimpfte und Genesene möglich?
von Jürgen Lenkeit
2G bestimmt das öffentliche Leben. Ist die 2G-Regel im Supermarkt denkbar? In Bayern wurde bereits eine Corona-Regel beim Einkaufen verschärft.
3G-Regel im Supermarkt beim Einkaufen – geht das? 3G am Arbeitsplatz und 3G in Bus und Bahn sind bereits beschlossen.
Zuletzt wurde bereits eine Corona-Regel beim Einkaufen verschärft. In der Öffentlichkeit blieb diese Maßnahme weitestgehend unbemerkt.
3G im Supermarkt bei Edeka, Aldi und Co.
Angesichts drastischer Corona-Zahlen werden ab Dienstag (23. November) erneut die Corona-Regeln in Bayern verschärft. Supermärkte und Discounter wurden davon bisher weitestgehend verschont. Doch ist die 3G-Regel im Supermarkt beim Einkaufen realistisch? Hier geht es zu den kommenden Corona-Maßnahmen in Bayern – inklusive Lockdown, Kontaktbeschränkungen und 2G-Plus.
3G im Supermarkt oder gar 2G ist in Bayern aktuell rechtlich nicht möglich. Für eine entsprechende Regel bei Edeka, Aldi und Co. fehlt schlicht eine rechtliche Grundlage. In zwei Bundesländern ist das jedoch anders: In Hessen und Niedersachsen haben die Gesetzgeber den Ladenbetreibern sogar die Option auf 2G im Supermarkt eingeräumt. Allerdings sind in diesen beiden Bundesländern die Inzidenzen niedriger als in Bayern. Daher handelt es sich aktuell nur um eine theoretische Rechtsgrundlage.
FFP2-Maskenpflicht im Supermarkt in Bayern
Supermärkte gehören in Bayern zur Grundversorgung. Auch bei roter Corona-Ampel braucht man dort keinen 3G-Nachweis beim Einkaufen. Allerdings müssen derzeit wieder FFP2-Masken getragen werden. Zwischenzeitlich war das Tragen medizinischer OP-Masken in Bayern gestattet. Die reichen nun nicht mehr aus. Viele Bürger haben noch einen Vorrat an FFP2-Masken zu Hause und tragen sie entsprechend beim Einkaufen. Diese Regelverschärfung wiegt gefühlt nicht allzu schwer.
Begrenze Kundenanzahl in bayerischen Supermärkten
Außerdem neu ist eine Regel, die es schon mal gab: ein Limit an Kunden im Supermarkt: Nur noch ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche soll zulässig sein. In Hotspot-Regionen mit einer besonders hohen Inzidenz über dem Wert 1.000 sind es gar 20 Quadratmeter pro Kunde.