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Coronavirus

Einfach Geimpfte gelten als vollständig geimpft: Chaos um diesen Impfstoff – Gericht spricht Machtwort

Wer mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft ist, gilt nun doch als vollständig geimpft. Das urteilte ein Gericht am 18. Februar 2022.

  • Einfach geimpfte Frau klagt wegen vollständigem Impfschutz
  • Verwaltungsgericht Berlin entscheidet im Eilverfahren
  • Mit Johnson & Johnson vollständig geimpft

Wer mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft ist, verliert nicht seinen Status als vollständig geimpfte Person.

Das hat am Freitag (18. Februar 2022) das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Johnson & Johnson: vollständig geimpft mit Einmal-Impfstoff

Vollständig geimpft mit Johnson & Johnson: Nächste Wende in der Diskussion um den Impfstatus von Personen, die den Impfstoff des US-Herstellers Johnson & Johnson erhielten: Auch nur einfach Geimpfte gelten als vollständig geimpft. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag über den Einmal-Impfstoff in einem Eilverfahren entschieden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat Ende Januar die Definition für den 2G-Status geändert. Daraufhin galten viele Menschen plötzlich nicht mehr als vollständig geimpft.

Die Entscheidung, dass Johnson & Johnson-Geimpfte nicht als vollständig geimpft gelten, ist laut diesem Gerichtsurteil von Freitag (18. Februar 2022) somit rechtswidrig. Gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom PEI waren Betroffene, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, von Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen ausgeschlossen.




Klage wegen Johnson & Johnson erfolgreich: Gericht fällt Entscheidung zu vollständiger Impfung

Dagegen hatte eine Frau Beschwerde eingelegt, die im Oktober 2021 mit dem Impfstoff des US-Pharmakonzerns geimpft wurde. Im Eilantrag hatte diese Beschwerde nun Erfolg. Sie gilt nun wieder als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung ist beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Lesen Sie auch: Ein anderes Gericht urteilte ebenfalls im Eilverfahren über die Dauer des Genesenenstatus.

“Über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) habe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden. Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung”, schreibt das Verwaltungsgericht Berlin in entsprechender Mitteilung.

Zuvor hatten Bund und Länder bereits beschlossen, dass die Entscheidung über den Impfstatus nicht mehr an das PEI delegiert werden solle. Auch das RKI dürfe nicht mehr darüber entscheiden, wer genesen ist und wer nicht.