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Zuletzt aktualisiert am 17. Februar 2022 | 12:45

Coronavirus

Verkürzter Genesenenstatus durch RKI ist rechtswidrig: Gericht hat im Eilverfahren entschieden

von bt-Redaktion

Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das RKI war rechtswidrig. Das hat ein Gericht am 17. Februar 2022 entschieden.

Der verkürzte Genesenenstatus des RKI ist rechtswidrig: Das hat am Donnerstag (17. Februar 2022) das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Symbolbild: Pixabay
Der verkürzte Genesenenstatus des RKI ist rechtswidrig: Das hat am Donnerstag (17. Februar 2022) das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Symbolbild: Pixabay

Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI ist rechtswidrig gewesen. Die Bundesbehörde hatte den Status im Januar von sechs auf drei Monate verkürzt.

Ein entsprechendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag (17. Februar 2022) in einem Eilverfahren gefällt.

Verkürzter Genesenenstatus durch RKI rechtswidrig

Das RKI hat im Januar entschieden: Der Genenesenstatus nach einer Corona-Infektion gilt nur noch drei statt sechs Monate. Das ist nicht zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin am Donnerstag (17. Februar) entschieden.

Mehrere Medien wie die Welt oder der Tagesspiegel berichten über das Urteil. Bereits Anfang Februar hat das erste Gericht eine Einzelfallentscheidung zum verkürzten Genesenenstatus durch das RKI getroffen.




Das Berliner Urteil fiel in einem Eilverfahren. Demnach liege es ausschließlich beim Bund, über die Dauer des Genesenenstatus zu entscheiden. Die Richter verwiesen in ihrem Urteil auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Allerdings hat das Berliner Urteil zum verkürztenen Genesenenstatus des RKI keine allgemeine Rechtsgültigkeit. Das Urteil gilt nur für die beiden Antragsteller.

Verkürzter Genesenenstatus: Kläger gegen RKI bekommen Recht

Die Entscheidung darüber, bei wem eine Immunisierung vorliegt, könnte nicht auf das RKI als Bundesbehörde übergehen. Hier seien nach Ansicht der zuständigen 14. Kammer des Gerichts die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung überschritten. Bereits im Vorfeld hatten Bund und Länder sich darauf verständigt, dass die Festlegung des Genesenenstatus nicht mehr an das RKI weiterdelegiert werde. 

Generell aussetzen könne das Gericht die RKI-Verordnung nicht, zitiert die Welt einen Sprecher des Gerichts. Geklagt hatten laut Tagesspiegel zwei Personen, die im Oktober 2021 positiv auf das Coronavirus getestet worden seien. Die Kläger mussten sich wegen ihres verkürzten Genesenenstatus‘ nach einer Reise ins Hochrisikogebiet Dänemark in Quarantäne begeben – zu Unrecht, wie das Gericht nun entschieden hat. Lesen Sie auch: Diese massiven Corona-Lockerungen hat Markus Söder jüngst in Bayern verkündet.




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