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2331 Kinderpornos bei Bayreuther Student gefunden – nun stand er vor Gericht

Vor dem Amtsgericht in Bayreuth musste sich ein 24-jähriger Student verantworten. Ihm wurde vorgeworfen im Besitz von 2331 kinderpornografischen Schriften gewesen zu sein. Diese wurden bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sichergestellt.

Kinderpornos bei Bayreuther Student gefunden

1020 pornografische Bilddateien zeigen nach den Ausführungen der Staatsanwältin sexuelle Handlungen von Erwachsenen an oder vor Mädchen und Jungen, die noch keine 14 Jahre alt sind. Vaginaler, analer oder oraler Geschlechtsverkehr sollen auf den Bilddateien zu sehen sein. Außerdem sollen diese Dateien Material beinhalten, wie Kinder sexuelle Handlungen mit oder vor anderen Kindern unter 14 Jahren vollziehen.

Bei 1311 weiteren Bildern seien beispielsweise Dinge wie Masturbation oder aufreizende Posen von Kindern zu sehen, trägt die Staatsanwältin in der Anklage vor.

Kinderpornos aus dem Darknet

Das Verfahren dauerte allerdings nicht lange. Der Angeklagte bekannte sich schuldig: “Ich gebe die Tat zu.” Als Begründung gab er an, nach dem Abbrechen eines Studienganges antriebslos gewesen zu sein und sich anschließend mit dem Darknet auseinandergesetzt zu haben. Dort sei er an die Daten gelangt. Deshalb gestand er auch, die Dateien selbst heruntergeladen zu haben.

Weitere Zeugen waren deshalb nicht nötig, die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung, da der Angeklagte noch nicht vorbestraft war. Trotzdem verhängte sie eine Freiheitsstrafe, da die “Intensität der Handlungen” auf den entsprechenden Dateien sehr hoch ist.

Urteil in Bayreuth

In seinem letzten Wort sagte der 24-Jährige Student: “Es ist mit bewusst, dass durch meine Handlungen Kinder sexuell missbraucht wurden.” Er entschuldigte sich und gab auch an, dass seine Begründung diese Tat nicht entschuldige.

Richterin Breunig verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Bei dieser Anzahl und dem Material könne es ausschließlich eine Freiheitsstrafe geben. “Ich bin mir ganz sicher, dass sie nicht mehr straffällig werden”, begründete sie unter anderem die Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 700 Euro an einen Verein zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Berufungsverfahren in Bayreuth wegen einer Schlägerei in der JVA Bayreuth.

Im Knast wird geschwiegen – Mithäftling gewürgt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen

Luca P. (Namen von der Redaktion geändert) sitzt in der JVA Bayreuth. Dort soll er den Mithäftling Egon R. drei mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und am Hals gewürgt haben. Nachdem sich Egon R. lösen konnte, habe Luca P. weiter mit der Faust auf ihn eingeschlagen. Dazu war Luca P. alkoholisiert von einem Getränk, das er selbst gebraut hatte. Das Landgericht Bayreuth musste in einem Berufungsverfahren erneut klären, was in der JVA Bayreuth geschehen ist.

Angeklagter sagt aus: Er habe sich verteidigt

Zum ersten Mal äußerte sich Luca P. vor einem Gericht zu diesem Vorfall. Er habe sich nur verteidigt. Denn Egon R. habe ihn von hinten die geschubst und sich dann über ihn gebeugt. Als Luca P auf dem Boden lag, habe er sich gewehrt, habe Egon R. gewürgt und eine Kopfnuss gegeben haben. “Ich musste mich verteidigen”, sagte Luca P.

Davor soll es einen Streit gegeben haben. Es sei um Tabak gegangen, den Luca P. von Egon R. zurückhaben wollte. Egon R. soll nur gesagt haben: “Verpiss dich.” Doch diesen Streit hätte es nach Angaben von Egon R. nie gegeben. Er sei nur auf dem Weg in seine Zelle gewesen, als der Angeklagte ihn beleidigt habe.

JVA Bayreuth: Grund für die Schlägerei

An der Zelle von Egon R. hätte er sich eingesperrt, der Angeklagte hätte dann aber sein Kind und seine Frau beleidigt. Dann habe Egon R. die Tür aufgemacht, und der andere sei “sofort” auf ihn los gegangen. Vier bis sechs Schläge habe der Geschlagene gezählt.

Warum der Angeklagte auf ihn losgegangen ist, konnte sich Egon R. nicht erklären. Er vermutete, weil er einmal in seinem Gang unterwegs gewesen sei und Luca P zu ihm gemeint habe: “Das ist mein Gang, du hast hier nichts zu suchen.”

Zeugen aus der JVA Bayreuth

Zwei Häftlinge wurden als Zeugen geladen. Im Gefängnis hatten sie noch angegeben, dass Luca P. auf Egon R. eingeschlagen hat. Doch vor dem Landgericht konnte sich keiner der beiden mehr erinnern: “Ich weiß es nicht mehr” oder “ich habe nichts gesehen”, waren die häufigsten Antworten der beiden Zeugen. Der Staatsanwalt betitelte beide Zeugen in seinem Plädoyer sogar als “unbrauchbar”.

Ein Bediensteter der JVA Bayreuth erklärte: “Es gibt das ungeschrieben Gesetzt, dass man nicht gegeneinander aussagt.” Das Schweigen der anderen Häftlinge sei deshalb nichts ungewöhnliches. Doch der JVA-Mitarbeiter hatte die Verletzungen von Egon R. gesehen: “Es war offensichtlich, dass etwas geschehen ist.”

Ein zweiter Bediensteter der JVA hat die Verletzungen von Egon R. ebenfalls gesehen: “Er hatte schwere Verletzungen am Hals und an der Schläfe.” Der Gefangene habe ihm auch gesagt, dass er angegriffen worden sei. Egon R. hat auf den Beamten “ängstlich und eingeschüchtert gewirkt”.

Im Gegensatz dazu trat der angeklagte Luca P. auf. “Er weigerte sich untersucht zu werden.” Luca P. wurde als ungehalten beschrieben. Er habe auch nicht gesagt, dass er von einem Häftling angegriffen wurde.

Hintergrund des Angeklagten: Psychische Belastung

Zwischenzeitlich wurde die psychische Verfassung und die Vergangenheit von Luca P. vorgetragen. Er sei mit Schleusern aus dem Irak nach Deutschland gekommen. Während der Flucht sollen die Schleuser alte Männer erstochen und am Wegrand zurückgelassen haben. Außerdem sollen die Schleuser immer wieder die fliehenden Frauen vergewaltigt haben. Diese Erinnerungen habe der Angeklagte nach Angaben eines psychischen Einschätzung nicht verarbeiten können.

12 Eintragungen stehen in seiner Akte. Von dem Verstoß gegen eine räumliche Beschränkung bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Das Vorstrafenregister ist lang.

Plädoyers und Urteil in Bayreuth

Rechtsanwalt Bernd Glas mahnte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant deshalb nicht unter Generalverdacht stehen dürfe. Er zweifle an den Aussagen von Egon R. und beantragte im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Er forderte deshalb einen Freispruch.

Der Staatsanwalt sah die Anklage jedoch bestätigt, insbesondere durch die Aussagen der beiden Justizbeamten. Er hält deshalb die 8 Monate, die aus dem Urteil des Amtsgerichts hervorgingen, für angemessen. Die Berufung sei damit abzulehnen.

Richter Meyer entschied mithilfe der Schöffen, die Berufung als unbegründet abzulehnen.

Ein Rosenkrieg ist in Bayreuth eskaliert und vor Gericht gelandet.

Rosenkrieg in Bayreuth eskaliert: Stalking, Angriffe und mehr

Die Anklageschrift vor dem Amtsgericht in Bayreuth ist noch sachlich und nüchtern: Eine 26-Jährige soll eine Frau gebissen, gekratzt und deren Kleid auf einem Parkplatz zerrissen haben. Dann soll ein 39-jähriger Mann dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Vor Gericht wurde allerdings schnell klar: Dahinter steckt ein Rosenkrieg.

Die Geschichte eines Rosenkriegs in Bayreuth

Denn der Anwalt des angeklagten 39-jährigen Manuel E. (Name von der Redaktion geändert) klärte zuerst die Vorgeschichte. Der Angeklagte und das Opfer hatten eine Beziehung und drei gemeinsame Kinder. Als die Beziehung jedoch auseinander ging, startete ein Rosenkrieg und ein Streit um die Kinder.

All das landete vor Gericht. Der Vater, der nun auf der Anklagebank sitzt, hat die Kinder bekommen. Der Anwalt laß aus dem Urteil folgendes über die Mutter vor: Sie sei sprunghaft und nicht am Wohle ihrer Kinder interessiert. Denn sie wollte ihre Kinder mit nach Italien nehmen, ohne dies mit dem 39-Jährigen zu besprechen. Das wurde ihr vom Gericht verboten.

Frühere Verfahren

Nach Angaben des Anwalts habe die Mutter den jetzigen Angeklagten am Tag nach diesem Urteil provoziert und letztendlich angezeigt. Er soll sie mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt.

Nun zum Vorfall vom 5. Juni 2019: Dort soll das Opfer – die ehemalige Freundin des Angeklagten – von dessen Sekretärin, der 26-jährigen Roberta H. (Name geändert), gebissen und gekratzt worden sein. Zudem soll sie ihr Kleid beschädigt haben. Obendrein soll Manuel E. das vermeintliche Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Angeklagte hat Video von Tat

Um die Aussage von Roberta H. abzukürzen: Sie konnte ein Video vorlegen, auf dem zu sehen war, wie das vermeintliche Opfer auf die Angeklagte losgegangen ist. Richter Gebhardt sagte nachdem er das Video gesehen hatte: “So viel zum Thema, von wem der Angriff ausging.”

Roberta H. beschrieb, dass sie nach diesem Angriff einen gebrochenen Daumen hatte, Kratzspuren im Gesicht, eine kaputte Jeans und ein demoliertes Handy.

Nach dem Video benötigten Richter, Staatsanwalt und Anwalt keine weiteren Zeugen. Auch das vermeintliche Opfer kam nicht zu Wort. Denn aus dem Video würde klar hervorgehen, dass die Angeklagten nicht die Initiatoren des Handgemenges war. Auch ein Faustschlag konnte nicht bewiesen werden.

Verfahren in Bayreuth eingestellt

Alle Beteiligten stimmten zu, das Verfahren einzustellen. Allerdings mit dem Hinweis des Anwalts des Angeklagten Manuel E., dass das vermeintliche Opfer keinen Raum bekommt, um weitere Geschichten zu spinnen und keine Bühne für ihren Auftritt erhalten soll.

Außerdem hatte die angeklagte Roberta H. von den Aktionen des vermeintlichen Opfers berichtet. Beleidigende Nachrichten, Beschimpfungen, pornografische Fotomontagen und weitere Aktionen: “sie hat Terror gegen mich gemacht”, sagte Roberta H. Der Anwalt des Angeklagten bezeichnete diese Aktionen als “Taten auf hohem Niveau”, denn auch die Schwester und ein Freund seien an diesen Taten beteiligt.

Veruntreuung von 180.000 Euro – Strafverfahren “Zentrum” eröffnet

Zentrum Bayreuth: Gegen die ehemalige Geschäftsführerin wurde nun das Strafverfahren eröffnet. Sie soll über 180.000 Euro veruntreut haben. Mit Beschluss vom 31. Oktober 2019 hat das Amtsgericht – Schöffengericht – Bayreuth das Hauptverfahren im Fall der Veruntreuungsvorwürfe gegen die frühere Geschäftsführerin des Vereins Internationales Jugendkulturzentrum Bayreuth e.V. (Zentrum) eröffnet. Zugleich wurde der Hauptverhandlungstermin auf den 8. Januar 2020 angesetzt, berichtet ein Sprecher des Amtsgerichts Bayreuth.

Veruntreuung Zentrum Bayreuth: Über 180.000 Euro

Nach Angaben des Sprechers legt die Staatsanwaltschaft Bayreuth der Angeklagten in der Anklageschrift vom 21. Februar 2019 zur Last, im Zeitraum von Anfang 2015 bis Herbst 2017 die ihr als Geschäftsführerin des Zentrums eingeräumte Befugnis, über diverse Konten ihres Arbeitgebers zu verfügen, für privat veranlasste Anschaffungen in mehreren hundert Einzelfällen ohne Berechtigung missbraucht zu haben, und hierdurch einen der Anklageschrift zugrundeliegenden Gesamtschaden von über 180.000 Euro verursacht zu haben. Zur Verschleierung der Taten soll die Angeklagte teilweise Ersatzbelege mit fiktiven Verwendungsnachweisen angefertigt haben.

Zum Tatvorwurf der Untreue in 755 Fällen hat sich die Angeklagte im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Nach Bekanntwerden der Tatvorwürfe soll sie jedoch – entsprechend dem Anklagesatz – ihr Fehlverhalten intern eingeräumt, zur Sachverhaltsaufklärung beigetragen sowie eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von mehreren zehntausend Euro geleistet haben.

Eine Frau überholt die Polizei rechts und rast über die Autobahn

Kaspertheater vor Gericht: Vorwürfe ohne Ende

Das Amtsgericht Bayreuth sollte eigentlich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs urteilen. Schnell wurde klar: Es wird eine kuriose Verhandlung. “Ich habe mir das Gekasper wieder eine Stunde angehört”, resümiert Richter Gebhardt. Der mutmaßliche Geschädigte und der mutmaßliche Täter lieferten sich vor Gericht einen Schlagabtausch an Vorwürfen. “Einen solchen Belastungsvorwurf habe ich hier selten erlebt”, sagt der Richter.

Anklage in Bayreuth: Gefährdung des Straßenverkehrs

In der Anklage hieß es, dass ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Tirschenreuth, Hugo E. (Name von der Redaktion geändert) mit seinem BMW gedrängelt, ständig die Lichthupe betätigt, in einer Ortschaft zweimal überholt und den Geschädigten damit ausgebremst haben soll. “Ich habe nicht aufgeblendet und habe normalen Abstand gehalten”, versicherte der 50-Jährige.

Das vorausfahrende Auto eines 53-Jährigen aus dem Kreis Bayreuth, Luca P (Name von der Redaktion geändert), sei langsam gefahren, habe immer wieder abgebremst und sei in der Ortschaft in Schrittgeschwindigkeit gefahren. Als er in einer Ortschaft an dem vorausfahrendem Auto vorbei gefahren sei, habe er gemerkt, wer hinter dem Steuer sitzt: Ein alter Geschäftspartner von Hugo E.

Raum Bayreuth: Dutzende belästigende Anrufe

Dann gingen die Vorwürfe von Hugo E. an Lua P. los: Er habe ihn mehrfach angerufen. “Jetzt geben wir dir es schon”, soll am Telefon gesagt worden sein. Innerhalb von sechs Wochen sei Hugo E. teilweise bis zu 40 Mal am Tag angerufen worden.

Der Anwalt konfrontierte Luca P. mit diesen Vorwürfen. Er behauptete, dass er mit dem Angeklagten nichts zu tun haben wollte und er ihn deshalb bestimmt nicht anrufen würde. Doch der Richter hatte den Beweis. “Warum hat dann ihre Handynummer mehrfach und in kurzen Abständen bei Hug E. angerufen?” Darauf hatte Luca P. keine Antwort: “Dazu kann ich nichts sagen.”

Zusätzlich stellten Anwalt Kay Scharrer und die Staatsanwältin fest, dass zwischen der Anzeige der Anwältin von Luca P. und der Aussage bei der Polizei erhebliche Unterschiede bestehen. Bei der Polizei gab es zwei Überholmanöver in einer Ortschaft, bei der Anzeige der Anwältin lediglich einen. Auch diese Diskrepanz konnte Luca P. nicht erklären. Er drängte die ganze Zeit auf das frevelhafte Verhalten von Hugo E., der einen Unfall provozieren wollte. Da sei es egal, ob es ein oder zweimal geschehen sei.

Gericht Bayreuth: Weitere Unstimmigkeiten

Auch beim Ablauf der Überholmanöver gab es Diskrepanzen: Luca P. sagte, dass er links überholt wurde, doch ein Zeuge, der mit in seinem Auto saß, berichtete, dass er rechts überholt wurde. Auch das konnte nicht geklärt werden.

Durch die Fragen von Anwalt Scharrer wurde das Schauspiel noch verwirrender: Er solle einem ehemaligen Geschäftkollegen in Ghana erzählt haben, dass er es Hugo E. mit dieser Anzeige nun so richtig zeige. Dafür habe er Chatverläufe, die das beweisen sollten. Luca P. verneinte jedoch Kontakt zu diesem Geschäftspartner aus Ghana.

Amtsgericht Bayreuth: Der Richter hat genug

Dazu kommen noch zwei Frauen, die diese Aussage mitbekommen hätten. Dann beschuldigten sich die beiden Protagonisten, wer mit welcher Frau wo und wie umhergelaufen sei. Zwischendurch beschuldigten sich die beiden weiterer Vorfälle.

Dann reichte es dem Richter. “Hier ist ein kaum zu überbietender Belastungseifer”, fasste er das Benehmen von Hugo E. und Luca P. zusammen. Er schlug vor, das Verfahren einzustellen, um sich weitere Zeugen zu ersparen. Bei einer weiteren Verhandlung würde es wahrscheinlich zu einem Freispruch kommen, fügte er an. Staatsanwältin und Anwalt stimmten dem Vorschlag zu. Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten dafür übernimmt die Staatskasse.

Mordfall Sophia Lösche – Urteil rechtskräftig

Am 18. September wurde ein 42 Jahre alte marokkanische Lastwagenfahrer für den Mord an der Studentin Sophia Lösche zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Mit Ablauf des 25. Septembers ist die Rechtsmittelfrist verstrichen. Keine der Parteien hat dabei Widerspruch eingelegt.

Die damals in Leipzig studierende Sophia Lösche wollte am 14. Juni des vergangenen Jahres per Anhalter nach Amberg fahren. Auf einem Rastplatz bei Schkeuditz begegnete sie dem Fernfahrer, der sie mitnahm. Dann kam es zum Streit, an dessen Ende der Fernfahrer sie ihr mehrfach mit einem Radmutterschlüssel gegen den Kopf schlug. Später wurde Lösches Leiche in Spanien entdeckt.

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Lebenslang für Mord an Sophia Lösche: Landgericht erklärt seine Entscheidung

Das Urteil ist gefallen. Der 42 Jahre alte marokkanische Lastwagenfahrer, der in Verdacht steht, die 28 Jahre alte Amberger Studentin Sophia Lösche umgebracht zu haben, ist vor dem Landgericht Bayreuth wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die damals in Leipzig studierende Lösche wollte am 14. Juni des vergangenen Jahres nach Amberg trampen. Auf einem Rastplatz bei Schkeuditz begegnete sie dem Fernfahrer, der sie mitnahm und später ermorden sollte. Lösches Leiche wurde später in Spanien entdeckt. In einer Mitteilung erklärt das Gericht seine Entscheidung wie folgt:

Aufgrund der Einlassung des Angeklagten und der durchgeführten Beweisaufnahme sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte das Tatopfer Sophia L. am Abend des 14. Juni 2018 auf dem Autobahnrastplatz Sperbes zur Verdeckung einer zuvor begangenen gefährlichen Körperverletzung im Führerhaus seines Lastkraftwagens getötet hat.

Nach Überzeugung der Kammer steht fest, dass Sophia Lösche den Angeklagten nach einem sexuell motivierten Annäherungsversuch zurückgewiesen und mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen hat, woraufhin der gekränkte und leicht reizbare Angeklagte Lösche mehrere Schläge mit einem Radmutterschlüssel auf den Hinterkopf versetzte, um sie zu bestrafen. Ein strafbares Verhalten im Sinne einer Sexualstraftat habe die Kammer entgegen der Anklageschrift nicht feststellen können.

Die durchgeführte Beweisaufnahme hat sodann nach Überzeugung der Kammer ergeben, dass der Angeklagte, nachdem er zunächst den Lastkraftwagen verlassen hatte, nach einer längeren Pause von mindestens 10 Minuten aufgrund eines neuen Tatentschlusses zum Lastkraftwagen zurückgekehrt ist, um Sophia L. zu töten, damit diese keine Anzeige gegen ihn aufgrund des vorangegangen Geschehens erstatten konnte.

Nach Einschätzung der Kammer schlug der Angeklagte, der davon ausging, dass Sophia Lösche aufgrund der erfolgten Schläge bewusstlos war, sodann erneut mit dem Radmutterschlüssel auf den Hinterkopf des sich noch bewegenden Tatopfers, woraufhin in kürzester Zeit der Tod von Sophia L. eintrat.

Stadt vor Gericht: Streit um ein “Monster” in der Saas

In der Saas gibt’s Ärger. In einer Straße stehen nur Bungalows, in der nächsten zweistöckige Häuser. Seit Anfang der 60er Jahre ist das so. Und weil die Bewohner der zweistöckigen Häuser bequem über die Bungalows schauen können, sind die Abstände der Häuser entsprechend gering. Jetzt will ein neuer Eigentümer einen der Bungalows ordentlich aufstocken. Sein Nachbar, Reinhard Richter, spricht von einem Monster und zieht vor Gericht. Geklagt wird aber nicht gegen den Eigentümer, sondern gegen die Stadt. Weil die vor über 50 Jahren einen Fehler gemacht habe.

Damals, im Jahr 1962, habe die Regierung von Oberfranken einer Baufima die Errichtung einer Bungalowsiedlung erlaubt, obwohl auch eine zweigeschossige Bebauung möglich gewesen wäre. Die Stadt habe die Regierung damals um Zustimmung gebeten und versichert, dass die “zu errichtenden Häuser sämtlich ebenerdig erstellt werden”.

Schreiben der Stadt Bayreuth aus dem September 1962. Foto: Thorsten Gütling

In einem weiteren Brief spricht die Stadt davon, dass die Regierung die Erlaubnis nur unter der Voraussetzung erteilt habe, “dass die einheitliche Bebauung des Straßenzuges rechtlich gesichert und hierbei eine künftige Aufstockung einzelner Bauten wirksam ausgeschlossen wird”.

Schreiben der Stadt Bayreuth vom Januar 1963. Foto: Thorsten Gütling

Das Stadtbauamt hat allerdings versäumt, die tatsächliche Eintragung im Grundbuch zu überwachen.

(Reinhard Richter, Saas)

Dass die Stadt der Eintragung nicht nachgekommen ist, sei in der Saas auch deshalb nicht aufgefallen, weil sich seit nunmehr 57 Jahren alle Beteiligten an das Aufstockungsverbot gehalten hätten. Nur weil er sich darauf verlassen habe, dass das Verbot existiere, habe er das Haus in der Saas vor sechs Jahren gekauft, sagt Richter.

Was es auch sonst nirgends in der Straße gibt, hinterfragt man nicht.

(Reinhard Richter, Saas)

Jetzt aber hat ein neuer Eigentümer eine Erlaubnis zur Aufstockung beantragt – und erhalten. Aus dem Bungalow vor Richters Fenster soll ein dreistöckiges Haus werden. Den Plänen zufolge wird Richter künftig statt auf den Saaser Glockenturm und die umliegenden Wälder auf die Rückfront und das Blechdach eines 11,5 Meter hohen Hauses blicken, das sich selbst vier Fensterreihen gen Süden genehmigt. Die Stadt, sagt Richter, habe dem Nachbarn dafür sechs Ausnahmen vom Bebauungsplan genehmigt. Von Maß und Mitte sei das weit entfernt. Ebenso von Paragraf 34 des bayerischen Baugesetzbuches, wonach sich das Gebäude in die bestehende Bebauung eingliedern müsse. Richter befürchtet einen Domino-Effekt.

Das Haus, das noch ein Bungalow ist, aber um zwei Etagen wachsen soll, steht nur zwölf Meter von Reinhard Richters Haus und nur drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt.  Foto: Thorsten Gütling

Mit den Unterschriften von fünf Nachbarn habe er versucht, das Rathaus zum Umdenken zu bewegen. Ohne Erfolg. Eine Ortsbesichtigung habe trotz mehrfacher Bitte nicht stattgefunden, sagt Richter. Jetzt zieht er gegen die Stadt vor Gericht.

Die Stadt hat den Bauherren hier etwas vorgegaukelt. Sie hätte ihren Fehler bis zur Genehmigung heilen können.

(Reinhard Richter, Saas)

Weil die Sache vor Gericht kommt, will sich die Stadt nicht zu den Vorwürfen äußern. Auf Nachfrage des Tagblatt, ob die Stadt etwas verschlafen habe, warum sie den Bau genehmige und ob sie ihn hätte verhindern können, heißt es aus dem Bauordnungsamt nur:

Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten. Wir bitten um Verständnis, dass zu anhängigen aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen – also zu laufenden Verfahren – keine Auskünfte erteilt werden können.

(Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth)

Richter allerdings sagt, während er noch auf die Terminierung seine Gerichtsverfahrens warte, würden auf dem Nachbargrundstück Nägel mit Köpfen gemacht. Vor vier Wochen sei ein Baugerüst angekarrt worden. Baumaterial stehe bereit. Seit Wochen werde am Fundament gearbeitet.

Das Abwarten ist genau das Problem. Eine Seite kann vollendete Tatsachen schaffen, während die andere dabei wartenderweise zusehen muss.

(Reinhard Richter, Saas)