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Berufungsverfahren in Bayreuth wegen einer Schlägerei in der JVA Bayreuth.

Im Knast wird geschwiegen – Mithäftling gewürgt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen

21. November 2019/in (20) Gericht, (20) Nachrichten aus Bayreuth, 20_Nachrichten/von Redaktion

Zuletzt aktualisiert am 27. April 2020 | 11:58

Luca P. (Namen von der Redaktion geändert) sitzt in der JVA Bayreuth. Dort soll er den Mithäftling Egon R. drei mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und am Hals gewürgt haben. Nachdem sich Egon R. lösen konnte, habe Luca P. weiter mit der Faust auf ihn eingeschlagen. Dazu war Luca P. alkoholisiert von einem Getränk, das er selbst gebraut hatte. Das Landgericht Bayreuth musste in einem Berufungsverfahren erneut klären, was in der JVA Bayreuth geschehen ist.

Angeklagter sagt aus: Er habe sich verteidigt

Zum ersten Mal äußerte sich Luca P. vor einem Gericht zu diesem Vorfall. Er habe sich nur verteidigt. Denn Egon R. habe ihn von hinten die geschubst und sich dann über ihn gebeugt. Als Luca P auf dem Boden lag, habe er sich gewehrt, habe Egon R. gewürgt und eine Kopfnuss gegeben haben. „Ich musste mich verteidigen“, sagte Luca P.

Davor soll es einen Streit gegeben haben. Es sei um Tabak gegangen, den Luca P. von Egon R. zurückhaben wollte. Egon R. soll nur gesagt haben: „Verpiss dich.“ Doch diesen Streit hätte es nach Angaben von Egon R. nie gegeben. Er sei nur auf dem Weg in seine Zelle gewesen, als der Angeklagte ihn beleidigt habe.

JVA Bayreuth: Grund für die Schlägerei

An der Zelle von Egon R. hätte er sich eingesperrt, der Angeklagte hätte dann aber sein Kind und seine Frau beleidigt. Dann habe Egon R. die Tür aufgemacht, und der andere sei „sofort“ auf ihn los gegangen. Vier bis sechs Schläge habe der Geschlagene gezählt.

Warum der Angeklagte auf ihn losgegangen ist, konnte sich Egon R. nicht erklären. Er vermutete, weil er einmal in seinem Gang unterwegs gewesen sei und Luca P zu ihm gemeint habe: „Das ist mein Gang, du hast hier nichts zu suchen.“

Zeugen aus der JVA Bayreuth

Zwei Häftlinge wurden als Zeugen geladen. Im Gefängnis hatten sie noch angegeben, dass Luca P. auf Egon R. eingeschlagen hat. Doch vor dem Landgericht konnte sich keiner der beiden mehr erinnern: „Ich weiß es nicht mehr“ oder „ich habe nichts gesehen“, waren die häufigsten Antworten der beiden Zeugen. Der Staatsanwalt betitelte beide Zeugen in seinem Plädoyer sogar als „unbrauchbar“.

Ein Bediensteter der JVA Bayreuth erklärte: „Es gibt das ungeschrieben Gesetzt, dass man nicht gegeneinander aussagt.“ Das Schweigen der anderen Häftlinge sei deshalb nichts ungewöhnliches. Doch der JVA-Mitarbeiter hatte die Verletzungen von Egon R. gesehen: „Es war offensichtlich, dass etwas geschehen ist.“

Ein zweiter Bediensteter der JVA hat die Verletzungen von Egon R. ebenfalls gesehen: „Er hatte schwere Verletzungen am Hals und an der Schläfe.“ Der Gefangene habe ihm auch gesagt, dass er angegriffen worden sei. Egon R. hat auf den Beamten „ängstlich und eingeschüchtert gewirkt“.

Im Gegensatz dazu trat der angeklagte Luca P. auf. „Er weigerte sich untersucht zu werden.“ Luca P. wurde als ungehalten beschrieben. Er habe auch nicht gesagt, dass er von einem Häftling angegriffen wurde.

Hintergrund des Angeklagten: Psychische Belastung

Zwischenzeitlich wurde die psychische Verfassung und die Vergangenheit von Luca P. vorgetragen. Er sei mit Schleusern aus dem Irak nach Deutschland gekommen. Während der Flucht sollen die Schleuser alte Männer erstochen und am Wegrand zurückgelassen haben. Außerdem sollen die Schleuser immer wieder die fliehenden Frauen vergewaltigt haben. Diese Erinnerungen habe der Angeklagte nach Angaben eines psychischen Einschätzung nicht verarbeiten können.

12 Eintragungen stehen in seiner Akte. Von dem Verstoß gegen eine räumliche Beschränkung bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Das Vorstrafenregister ist lang.

Plädoyers und Urteil in Bayreuth

Rechtsanwalt Bernd Glas mahnte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant deshalb nicht unter Generalverdacht stehen dürfe. Er zweifle an den Aussagen von Egon R. und beantragte im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Er forderte deshalb einen Freispruch.

Der Staatsanwalt sah die Anklage jedoch bestätigt, insbesondere durch die Aussagen der beiden Justizbeamten. Er hält deshalb die 8 Monate, die aus dem Urteil des Amtsgerichts hervorgingen, für angemessen. Die Berufung sei damit abzulehnen.

Richter Meyer entschied mithilfe der Schöffen, die Berufung als unbegründet abzulehnen.

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