Rentnermord in Bayreuth: Plötzlich müssen Bruder und Schwester aussagen
Rentnermord in Bayreuth muss neu verhandelt werden. Am Landgericht in Bayreuth sagte der Mittäter aus – und plötzlich dessen Bruder und Schwester.
Rentnermord in Bayreuth muss neu verhandelt werden. Am Landgericht in Bayreuth sagte der Mittäter aus – und plötzlich dessen Bruder und Schwester.
In Bayreuth wird ein Mordprozess aus dem Jahr 2018 erneut verhandelt. Das Urteil wurde allerdings aufgehoben. Der Prozess startet am 16.7.2020 in Bayreuth.
Am Donnerstag (16. Juli 2020) wird der Mordprozess in Bayreuth erneut verhandelt. Das erste Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Ein Urteil aus dem Jahr 2018 muss in Bayreuth neu gefällt werden. Von höherer Instanz wurde das Mordurteil aufgehoben. Im Juli wird der Prozess aufgerollt.
Jeder fünfte Deutsche war in den letzten fünf Jahren mindestens einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt, das ergab eine YouGov-Umfrage.
Eine 22-jährige Bayreutherin stand am Dienstag (4. Februar 2020) vor dem Landgericht in Bayreuth. Sie soll ihren Freund zum Oralsex gezwungen haben. Vor Gericht haben beide geschwiegen. Grund dafür war eine Verlobung von der Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer.
Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift: Die 22-Jährige soll zuerst mit Fäusten den ganzen Körper ihres Lebensgefährten bearbeitet haben, weil er keinen Sex mit ihr haben wollte. Sie wollte dennoch Sex, zog dem Opfer die Boxershorts runter, “rieb seinen Penis und nahm diesen gegen den Willen des Geschädigten in den Mund.”
Ihr Freund wollte dies nicht, woraufhin die Angeklagte ihm die Kehle fest zudrückte und versuchte den Oralverkehr weiter auszuüben. Der Staatsanwalt wirft der 22-Jährigen deshalb sexuelle Nötigung vor.
Doch vor Gericht schweigt die Angeklagte: während der gesamten Verhandlung. Damit sind Richter und Staatsanwalt auf die Aussagen des mutmaßlichen Opfers angewiesen. Der 33-Jährige, der Opfer der sexuellen Nötigung gewesen sein soll, kam in Fußfesseln in den Gerichtssaal. Er sitzt aktuell in Untersuchungshaft.
“Ich bin der erste Gefangene 2020 in Bayreuth”, sagte der 33-Jährige. Außerdem ist er seit Ende Januar mit der Angeklagten verlobt. “Das Verlöbnis war hier im Gericht”, sagte der Anwalt des mutmaßlichen Opfers, der als Zeugenbeistand anwesend war.
Doch Richter Götz bohrte nach. Denn er wusste aus einer vergangenen Verhandlung, dass die frisch Verlobten schonmal verlobt waren, diese Verbindung aber wieder getrennt hatten. Das sei auf die Drogensucht des 33-Jährigen zurückzuführen, erläuterte der Zeugenbeistand.
Doch seitdem die Tochter der Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers im November geboren wurde, habe sich der 33-Jährige verändert: “Mein größtes Wunder ist meine Tochter.” “Bei der aktuellen Tat hat das ja keine große Rolle gespielt”, konterte der Staatsanwalt.
Dennoch steht die Verlobung, weshalb Richter Götz den mutmaßlich Geschädigten auf sein Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam macht. Der Zeugenbeistand erklärt, dass der 33-Jährige von diesem Recht Gebrauch macht.
Richter Götz erkannte, dass die Beweisaufnahme damit schwierig wird: “Es gibt keine Zeugen.” Und die Aussage des mutmaßlichen Opfers bei der Polizei könne er wegen des Zeugnisverweigerungsrechts auch nicht in die Verhandlung einfließen lassen.
Dazu erklärte der Anwalt der Angeklagten, dass der 33-Jährige nie wollte, dass die Sache strafrechtlich verfolgt wird. Das habe er am Tag nach der Anzeige telefonisch erklärt. Außerdem habe es nach dem Beschluss der vergangenen Verhandlung einen Opfer-Täter-Ausgleich mit einem Zeugenbeistand gegeben.
Richter Götz schlug deshalb vor, das Verfahren einzustellen. Doch der Staatsanwalt konnte das nicht machen, “da hier ein Verbrechen angeklagt ist”. Doch in seinem Schlussplädoyer forderte er einen Freispruch für die 22-Jährige. “Wir sind nicht da, um Vermutungen anzustellen, was sich dort ereignet hat”, begründete er seine Forderung.
Dem folgte dann auch Richter Götz: Freispruch und die Kosten gehen an die Staatskasse. “Wenn das Opfer von seinem Recht Gebrauch macht, kann man nix machen”, resümierte er die Verhandlung. “Ich kann nur hoffen, dass sie das im Griff haben und die Kinder nicht darunter leiden”, mahnte er noch die 22-Jährige. “Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass wir uns hier wiedersehen. Das will ich uns ersparen.”
Laut Anklage des Staatsanwaltes soll ein Mann aus dem Landkreis Bayreuth seine Lebensgefährtin insgesamt neun Mal körperlich misshandelt haben. In zwei Fällen soll er sie sogar mit einen Wischmob oder Stuhl geschlagen haben. Die Lebensgefährtin hat den Mann im Februar 2019 verlassen, ist ausgezogen und hat ihn angezeigt. Heute (30. Januar 2020) ist sie mit dem Angeklagten verlobt.
Der Angeklagte sagte kein Wort während der Verhandlung. Sein Anwalt erklärte, dass sein Mandant seit dem 27. Januar 2020 mit der mutmaßlich Geschädigten verlobt ist. Seine alte Ehe wurde am 21. Januar 2020 geschieden, deshalb fand die Verlobung am vergangenen Montag statt.
Diese Verlobung hatte vor Gericht bereits Auswirkungen: Die mutmaßlich Geschädigte und wohl einzige Zeugin der angeklagten Gewalttaten durfte sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen – und das tat sie auch. Lediglich auf die Nachfragen zur Verlobung antwortete sie: “Wir haben uns ausgesprochen und versöhnt. Beide Seiten haben Fehler gemacht.“ Außerdem würden die Kinder Mama und Papa brauchen. Zu den Vorwürfen aus der Anklage machte sie keine Angaben.
Dabei hatte sie bei ihrer Anzeige ihrem jetzigen Verlobten einiges vorgeworfen. Er soll sie beispielsweise mit der Hand ins Gesicht geschlagen oder mit der Hand aufs Ohr geschlagen haben, wodurch sie ein Loch im Trommelfell erlitt. Weiter soll sie mit einem Plastikkorb oder einer Grillzange geschlagen worden sein.
Bei einem weiteren Vorfall soll sie am Hals gegen einen Kleiderschrank gedrückt worden und anschließend mit einem WIschmob geschlagen worden sein. Die Geschädigte schwieg zu all diesen Vorwürfen. Sie sei damals ins Frauenhaus gegangen, wo sie zu einer Anzeige gedrängt worden sein soll.
Ein Zeuge, der Gast in dem Restaurant des Angeklagten war, war geladen. Er konnte sich nicht wirklich erinnern. “Ob sie geschlagen oder gestreichelt wurde, weiß ich nicht.” Die Frau sei danach nur mit einer roten Wange an seinen Tisch gekommen. Auf seine Nachfrage antwortete sie, dass es warm vom Arbeiten sei. Außerdem habe sie ihm mal “blaue Flecke am Oberarm gezeigt”. Mehr weiß er darüber allerdings nicht.
Dann wurde es zwischenzeitlich laut im Gerichtssaal, denn der Rechtsanwalt warf dem Staatsanwalt vor, dem Zeugen Aussagen in den Mund zu legen. Richter Gebhardt konnte das jedoch schnell erledigen. Alle Beteiligten wussten, “dass es zu einer Verurteilung nicht reichen wird”, sagte Richter Gebhardt.
„Ich kann es persönlich nicht nachvollziehen, aber der Sachstand ist halt so. Es ist eine Sache zwischen zwei Personen, deshalb gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht ja auch. Und dann muss ich das akzeptieren”, erläuterte der Richter weiter. Er schlug daraufhin vor, das Verfahren einzustellen. Dem stimmten die Beteiligten zu. Die Kosten fallen der nach Angaben des Richters der Staatskasse zur Last.
Ein 26-Jähriger soll seine 36-jährige Exfreundin aus dem Kreis Bayreuth erpresst haben. Der Mann wollte Geld von seiner damaligen Freundin haben. Sollte sie ihm das Geld nicht überweisen, wolle er Nacktbilder von ihr an “all Russian people” senden. Deshalb stand der 26-Jährige nun wegen Erpressung vor dem Amtsgericht Bayreuth.
Über den Messenger “Telegram” hat der Angeklagte am 11. Februar 2019 300 Euro von seiner Exfreundin gefordert. Ansonsten werde er Nacktfotos veröffentlichen. Mit demselben Vorgehen hat der Angeklagte zwei weitere Male versucht, Geld zu erpressen.
Zuletzt schickte er Penisbilder von sich selbst oder Bilder von sexuellen Handlungen wie Oral- und Geschlechtsverkehr an seine Exfreundin, obwohl sie ihm mitgeteilt hatte, dass sie solche Fotos nicht von ihm möchte.
Noch vor der Verlesung der Anklage wollte der Anwalt des 26-Jährigen das Verfahren einstellen. Vor dem Gerichtssaal “steht ein Baby, dass offensichtlich von meinem Mandanten ist, das er bisher noch nicht gesehen hat.” Doch Richter Kolb und die Staatsanwältin wollten die Geschädigte anhören.
Deshalb erklärte der Anwalt des Angeklagten, dass sein Mandant die Vorwürfe zugibt. Dem 26-Jährigen tue es leid. Außerdem sei zu beachten, dass er nur 160 Euro im Monat zur Verfügung habe. Denn bei einer möglichen Verurteilung liegt eine Geldstrafe im möglichen Strafrahmen.
Eine richtige Beziehung war es nicht. Die Geschädigte bezeichnete die Beziehung eher als engen Kontakt. Die Staatsanwältin wollte von der 36-jährigen Geschädigten wissen, ob sie Angst hatte, dass der Angeklagte seine Drohungen wahrmacht. Sie antwortete kurz und knapp: “Ja.” Außerdem habe sie noch immer Angst davor. Sie kann dem Angeklagten nicht vollends vertrauen.
Das Kind ist nach ihren Angaben wirklich vom Angeklagten. Ob er aber Kontakt zu ihr und dem Baby haben soll, kann sie momentan nicht beantworten.
Doch der Anwalt des Angeklagten meint, dass die beiden sich gerade wieder langsam annähern. Sie haben sich nun vor Gericht nach langer Zeit wieder gesehen. “Sie haben draußen zusammengestanden und nähern sich langsam wieder an.” Er möchte das Verfahren weiterhin einstellen. Um zwischen den Beiden zu vermitteln, bittet der Anwalt die Geschädigte deshalb kurz vor dem Gerichtssaal zu warten. Auch hierauf sagt sie nur kurz: Ja.
Nach kurzer Überlegung stimmt die Staatsanwältin einer vorläufigen Einstellung zu. Richter Kolb erklärt in einem Beschluss, dass die vorläufige Einstellung mit der Auflage von 60 Stunden gemeinnützlicher Arbeit verbunden ist, die der 26-Jähriger bis zu 30. Juni 2020 absolvieren muss. Geht er dieser Auflage nicht nach, wird das Verfahren wieder aufgerollt und geurteilt, mahnt Richter Kolb.
Zu einem überraschend schnellen Urteil ist das Gericht gleich im Prozessauftakt des Zentrum-Falls gelangt. Hier gibt’s alle Informationen!
Vor dem Landgericht Bayreuth wurde heute (16. Dezember 2019) das Urteil im Prozess wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags in zwei Fällen gesprochen. Der Angeklagte soll im März 2019 drei Menschen im Jobcenter Bayreuth mit einem Messer angegriffen haben. Das Gericht hat verkündet, dass Tobias Z. schuldunfähig sei. Er wird nun auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie untergebracht.
Nach den Polizeimeldungen vom 6. März 2019 soll der Angeklagte in das Jobcenter in der Spinnereistraße in Bayreuth gegangen sein. Dort soll er dann drei Mitarbeiter mit einem Messer angegriffen haben. Dabei habe er einen der Mitarbeiter gezielt angegriffen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Als zwei Mitarbeiter ihrem Kollegen zur Hilfe eilten, habe der 38-Jährige auch diese Mitarbeiter verletzt. Anfang Dezember hatte der Richter dann die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
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