Darf ich an Ostern meine Familie besuchen? Das ist bei den Ausgangsbeschränkungen zu beachten

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Das Coronavirus hat Deutschland im Griff. Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern wurden deshalb bis zum 19. April 2020 verlängert – bis nach Ostern. Damit wird das Osterfest anders ausfallen, als es die Menschen kennen. Was an Ostern erlaubt und verboten ist, hat das bt bei der Bayerischen Staatsregierung nachgefragt. Hier gibt es die Ausgangsbeschränkungen in Bayern im Überblick.

Wird es an Ostern Kirchenfeiern geben?

„Gottesdienste finden nicht statt“, teilt eine Ministeriumssprecherin mit. Wie in den Ausgangsbeschränkungen erklärt, dürften aber Menschen alleine in die Kirche, Moschee, Synagoge oder religiösen Stätten gehen. Die Ministeriumssprecherin sagt auch, dass Gottesdienste online ausgestrahlt werden dürfen.

Bräuche und Ausgangsbeschränkungen: Brunnenschmücken, Klappern oder Rumpeln an Ostern?

„Gebräuche wie gemeinschaftliches Brunnen schmücken, Klappern oder Rumpeln müssen leider ausfallen“, heißt es von der Bayerischen Regierung, da Veranstaltungen und Versammlungen nicht erlaubt sind.

Ausgangsbeschränkung in Bayern: Dürfen die engsten Verwandten an Ostern besucht werden?

Zu den Besuchen von engsten Verwandten erklärt die Sprecherin folgendes: “Ein Besuch bei den Eltern ist nur zulässig, wenn sie alt oder krank oder sonst unterstützungsbedürftig sind. Es liegt im eigenen Interesse der Eltern und im Interesse der gesamten Gemeinschaft, dass nicht durch Verwandtenbesuche neue Infektionsketten geschaffen werden. Daher ist jeder angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Verzichten Sie bitte auf „Kaffeekränzchen“ und nutzen Sie lieber das Telefon oder Skype, um in Kontakt zu bleiben.”

Einkauf vor den Feiertagen während der Corona-Krise

Vor den Feiertagen war in den letzten Jahren immer ein enormer Ansturm auf Supermärkte, Metzger, Bäcker und anderen Verkaufsstellen von Lebensmitteln. Wegen den Ausgangsbeschränkungen muss beim Einkauf vor den Feiertagen in Bayern auf die Mindestabstände geachtet werden. Die Ministeriumssprecherin erklärt: „Nehmen Sie nicht die ganze Familie mit zum Einkaufen. Je weniger Menschen im Supermarkt gleichzeitig aufeinandertreffen, desto besser“, erläutert die Sprecherin des Ministeriums. Grundsätzlich dürfe man nur alleine einkaufen gehen, wird weiter ausgeführt. Ausgenommen sind Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.”

Besuch des Friedhofs bei Ausgangsbeschränkungen erlaubt?

Gerade ist auch die Zeit, die Gräber auf dem Friedhof fit zu machen – ist das ein triftiger Grund, um das Haus in Bayern zu verlassen? „Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet, also auch ein Besuch auf dem Friedhof. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung“, erklärt eine Sprecherin des Bayerischen Ministeriums.

Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Die Ministeriumssprecherin teilt mit: „Grundsätzlich gilt: Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Das heißt: zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere ist es erlaubt die eigene Wohnung zu verlassen. Alles andere kann und muss warten! Wir bitten, die mit der geltenden Anordnung verbundenen Beschränkungen und Auflagen unbedingt genau einzuhalten. Dies ist zwingend erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen einzudämmen und so die Menschen zu schützen. Und wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Ihre Mithilfe.“