Feuerwehr-Streit im Festspielhaus: “Das verbietet der Anstand”

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Im Jahr 1891 sorgt ein Schriftwechsel zwischen den Feuerwehrleuten der Bayreuther Turnerschaft und den Verantwortlichen im Festspielhaus für Ärger. Und das kam so:

Bayreuth hat zu dieser Zeit gerade rund 20.000 Einwohner und die Turner-Feuerwehr gibt es seit 30 Jahren. In einem Schreiben an den Turnverein regten die Räte des Stadtmagistrats die Gründung einer solchen Turner-Feuerwehr an. Alle anderen Versuche, eine Feuerwehr in der Stadt zu gründen, waren zuvor gescheitert und die jungen Männer, die im Verein ihre Körperkräfte stärkten und sich turnerische Fähigkeiten erwarben, könnten doch ihre Geschicklichkeit auch praktisch unter Beweis stellen. Wörtlich hieß es in dem Schreiben daher:

Wir wünschen aufrichtig, dass der edle Zweck des Turnens immer mehr anerkannt und wirklich erreicht und dass dies dem Verein bald gelingen werde, gleichwie es von Turnvereinen anderer Städte geschehen ist, die hiesige Feuerwehr durch eine Feuerwehr aus Turnern zu vermehren.

1861: Das Wappen der Turner-Feuerwehr Bayreuth. Foto: Stephan Müller

Und tatsächlich: Die Turner sahen das Leiternbesteigen, „Hinaufkraxeln“ und Löschen von den benachbarten Hausdächern als Herausforderung und nahmen den Vorschlag des Magistrats an. Nicht weniger als 114 Turner traten am 20. Juni 1861 sofort als „Steiger“ in die freiwillige Turner-Feuerwehr. Fortan sollten die Turner, freilich unentgeltlich, auch für die Sicherheit im Festspielhaus sorgen.

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Zehn Mann und zwei Führer werden gebraucht

Der Vorstand der freiwilligen Turner-Feuerwehr, ein gewisser Blanck, wendet sich mit einem Schreiben an den “Verwaltungsrath der Bühnenfestspiele”, den “Commerzienrath” Adolf von Groß. Darin sichert er zu, dass seine Leute die Feuerwache übernehmen werden. Zehn Mann und zwei Führer, wie gewünscht. 

Axel Polnik schreibt 2011 in seinem Buch “Instruktion für die Feuerwächter im Festspielhaus”:

Blanck bittet die Festspielleitung jedoch um ein kleines Entgegenkommen. Man möge dem Hauptmann doch bitte Zugang zum  Zuschauerraum gewähren – selbstverständlich ohne Anspruch auf einen Sitzplatz – alleine schon deshalb, damit sich dieser die Zeit der Aufführung nicht in den schon damals teuren “Restaurationen” um die Ohren schlagen müsse. 

Die Turner-Feuerwehr um 1900 in der Dammallee. Foto: BTS-Archiv

Wörtlich heißt es:

Die Feuerwehrmannschaften verzichten auf jede Gegenleistung für ihre Dienste, nur aber möchte ich noch höflich bitten, zumindest anzuordnen, dass dem inspizierenden Feuerwehrvorstande oder Hauptmann (z.Zt. Herr Stadtbaurath Schlee) die Begehung aller Räume des Festspielhauses zustehe, und dass es demselben, nachdem er während der ganzen Spielzeit am Platze bleibt, nicht verwehrt sein möge, indes ohne jeglichen Anspruch auf einen Sitzplatz, zuweilen im Zuschauerraume zu verweilen, wie das bisher schon gefälligst eingeräumt war, nur um bei der Länge der Zeit nicht den ungewohnten Aufenthalt in den Restaurationen suchen zu müssen.

Der Vorsitzende der Turner-Feuerwehr verweist weiter darauf, dass seine Forderung keine ganz untypische sei. Im Gegenteil:

Diese keineswegs einen Eigennutz bezweckende Bitte wird nicht unbescheiden erscheinen, wenn ich mir zu erwähnen erlaube, daß die  königliche Regierung auch fürs hiesige königliche Opernhaus die Anordnung getroffen hat, daß bei Vorstellungen der Feuerwehr-Vorstand oder Hauptmann alle Räume des Hauses zu begehen befugt sei und daß ihm auch ein Sperrsitzplatz zur Verfügung gestellt werde.

Mit “vollster Hochachtung” unterzeichnet Blanck den Brief und schickt ihn ab. Das Bayreuther Tagblatt hat die Briefe im Archiv der Bayreuther Turnerschaft gefunden.

 

Auf keinen Fall der Zuschauerraum

Wenige Tage später, am 18. April 1891, antwortet Adolf von Groß, der Verwaltungsrat der Bühnenfestspiele, dem Feuerwehrvorstand. Er sichert ihm zu, Anordnungen zu treffen, die eine Kontrolle im Festspielhaus erleichtern würden. Auf gar keinen Fall könne man dem Hauptmann aber Zugang zum Zuschauerraum gewähren. Aus einem einfachen Grund.

Von Groß schreibt:

Nur wird es unmöglich, Ihrem Wunsche zu entsprechen, und den revidierenden Herren Vorständen Eintritt in den Zuschauerraum während der Aufführungen zu verschaffen, da wir infolge vielfacher Reklamationen den von Anfang her bestehenden Usus, während der Dauer des Aktes die Türen nicht öffnen zu lassen, in diesem Jahre streng aufrecht erhalten müssen.

Das wiederum veranlasst den Feuerwehrvorstand zu einem Brief, unter dem die Grußformel “Mit vollster Hochachtung” mehr denn je wie eine leere Floskel scheint.

Die Feuerwehr reagiert mit Befremden

Mit Befremden habe man seitens der Feuerwehrleute nämlich die Andeutung zur Kenntnis genommen, dass die Leiter der Feuerwehr schon jemals im Festspielhaus zu Reklamationen hätten Anlass gegeben. Man verwahre sich gegen falsche Unterstellungen, im Wortlaut heißt es:

Wir verwahren uns gegen falsche Unterstellungen, denn weder der unterzeichnende Vorstand noch auch der Hauptmann der Feuerwehr haben während der früheren Aufführungen jemals in einer Weise in den Zuschauerraum Eintritt genommen, daß ein Ärgernis hätte erregt oder eine Reklamation erhoben werden können, sie sind vielmehr auf Grund des früheren Zugeständnisses – wenn sie sich ja zuweilen einmal den Zutritt erlaubt haben – immer vor Beginn eines Aktes eingetreten und auch nicht vor Schluß eines Aktes hinausgegangen; dazu haben sie sich stets – vom Publikum fast gar nicht gesehen – mit dem Standorte auf der Treppe des hintersten Einganges, woselbst eine Störung überhaupt nicht so auffallend sein kann wie an den Seiteneingängen, begnügt und in der ruhigsten Weise verhalten.

Im weiteren Verlauf des Briefes macht Feuerwehrvorstand Blanck deutlich, dass er vor zwei Jahren selbst einer der Einsatzleiter im Festspielhaus war und dass er …

… und zwar nur in Folge schlechten Wetters sich im Ganzen drei verschiedene Akte von sämtlichen 18 Aufführungen angesehen hat und daß er eine volle Aufführung der Meistersinger mit seinem bezahlten Billete besucht hat, ebenso wie er auch heuer eine volle Vorstellung des Tannhäuser mit seinem gekauften Billete besuchen wird, um sich nicht des Eigennutzes oder der Zudringlichkeit beschuldigen lassen zu müssen oder glauben machen zu wollen, daß er auf Gnadenspenden Anspruch mache.

Abschließend legt Blanck Wert auf die Feststellung:

Für die Dauer der gegenwärtigen Aufführungen eine störende Änderung zu machen, verbieten der Feuerwehrleitung Einsicht und Anstand.

Heute sitzt die Feuerwehr mit auf der Bühne

Immerhin, ein Gutes hat der deftige Briefwechsel anno dazumal für die Feuerwehrleute: Heute sitzen sie für die Zuschauer nicht sichtbar links und rechts auf der Bühne. Um ein vielfaches besser also, als es der Feuerwehrvorstand hochachtungsvoll einforderte.

Einer der Sitzplätze für Feuerwehrleute auf der Bühne des Festspielhauses. Foto: Thorsten Gütling