Allmählichkeitsschäden im Mietverhältnis
Vielleicht erkennen Sie den Schaden auf dem Bild. Ein Blumenstock war der Verursacher. Das Gefäß war höchstwahrscheinlich undicht und der Mieter hatte eine gewisse Zeit nicht bemerkt, dass sich ein kreisrunder Fleck gebildet hat. Meistens wird dann bei der Rückgabe der Wohnung der Schaden bemerkt und bei Parkettböden kann das ins Geld gehen, wenn der Vermieter Schadenersatz verlangt.
Aber die meisten haftpflichtversicherten Mieter können von Seiten der Versicherung eine Ablehnung erfahren, weil sie nicht gegen sogenannte Allmählichkeitsschäden versichert sind. Es ist jedem Mieter anzuraten, seine Haftpflichtversicherung auf diesen Umstand zu überprüfen und sich gegebenenfalls schriftlich bestätigen zu lassen, dass im Versicherungsumfang auch Allmählichkeitsschäden enthalten sind.
Selbst wenn Sie einen Blumenstock mit Übertopf oder Untersetzer auf dem Fußboden stehen haben, so gehört es sich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, die auf dem Boden stehenden Pflanzen und deren Behältnisse auf Dichtigkeit während des Mietverhältnisses zu überprüfen.
Um den entstandenen Schaden zu berechnen, ist zudem Lebensalter des Fußbodens zu berücksichtigen. Normale Echtholzparkettböden haben eine Lebensdauer von 30 Jahren. Dazu muss man wissen, dass ein Mieter den Fußboden zwar verbrauchen darf, er darf ihn aber nicht beschädigen. Beschädigungen sind Wasserflecken, tiefere Kratzer, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, z.B. Stöckelschuhabdrücke oder wie in unserem Beispiel Flecken durch undichte Blumentöpfe.
Bei der Berechnung der Schadenshöhe kommt es sehr oft zu Meinungsverschiedenheiten, denn so mancher Vermieter verlangt einen neuen Bodenbelag, was völlig lebensfremd ist. Falls man sich also auf eine bestimmte Entschädigung nicht einigt, rate ich, sich gemeinsam auf einen Fachmann zu verständigen, der den geldwerten Betrag des Schadens berechnen kann. Falls kein Fachmann zur Verfügung steht, kann auch ein Sachverständiger für Baumängel hinzugezogen werden. Am besten nehmen Sie einen von der Industrie- und Handelskammer vereidigten Sachverständigen. Der kostet zwar Geld, aber ist immer noch besser, wie wenn man sich vor Gericht sieht, denn dann wird es richtig teuer und langwierig. Das sollten Sie sich sparen, denn bei Gericht und auf hoher See, sind Sie in Gottes Hand, sagt ein altes Juristensprichwort. Und ich habe in 45 Jahren meiner Berufspraxis bei den Amtsgerichten immer wieder mal erlebt, dass die beteiligte Gerichtsbarkeit nicht sachkompetent genug war, ein aus meiner Sicht für alle Beteiligten gerechtes Urteil zu fällen. Fazit: Nicht streiten, insbesondere nicht vor Gericht. Denn in der Mitte von zwei Meinungen liegt erfahrungsgemäß die Wahrheit.
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Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.