
bt-Immobilien-Kolumne
Die Übergabe der Wohnung – Vermieter aufgepasst!
Wenn es nicht passiert wäre, könnte ich es nicht berichten. Denn immer wieder gibt es Vermieter, die nicht wissen, wie man sich bei der Rückgabe der Mietsache verhält.
Nun der Reihenfolge nach:
Der Mieter hat gekündigt und in der Regel zahlt er für die neue Wohnung bereits Miete und während er im Begriff ist auszuziehen, lässt es sich oft nicht vermeiden, dass er auch für die alte Wohnung noch Miete bezahlt.
Weil er den Auszug gut organisiert hat, ist er meistens früher mit dem Umzug fertig und die Wohnung steht nun eine Zeit lang leer.
Und jetzt gibt es tatsächlich Vermieter, die diese Zeit nutzen und mit ihrem Nachschlüssel, den sie nicht besitzen dürften, die Wohnung betreten und mit dem Saubermachen und Renovieren beginnen.
Um es mit meinen Worten zu formulieren:
Das ist ein gravierender Fehler.
Warum? Erstens: Der Vermieter nimmt eigenmächtig den Besitz an der Mietsache, das ist Hausfriedensbruch und unberechtigte Inbesitznahme.
Zweitens: Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass der Nochmieter keine offizielle Übergabe mehr vornehmen muss, das heißt aber auch, dass er den Obliegenheiten aus dem Mietvertrag nicht mehr nachkommen muss.
Dies betrifft insbesondere das Ausführen der Schönheitsreparaturen, das Streichen der Wohnung etc, sofern diese rechtswirksam vereinbart sind. Auch Schäden, die der Mieter verursacht haben könnte, können dann nicht mehr geltend gemacht werden.
Außerdem kann der ausziehende Mieter die anteilige Bruttomiete für die Zeit zurückverlangen, die von der eigenmächtigen Inbesitznahme bis zum Mietende vergeht.
Und Drittens: Der Mieter braucht dem Vermieter nur noch nachweisbar die Schlüssel zukommen zu lassen. Entweder per Post (Einwurf-Einschreiben), persönlich oder mit Zeugen durch Briefkasteneinwurf.
Fazit:
Die Vorgehensweise verurteile ich deshalb, weil es nicht gesetzeskonform ist, und weil es das Vertrauensverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter empfindlich stört. Denn zum Ende eines solchen Mietverhältnisses ist der Streit vorprogrammiert und viele dieser Differenzen werden dann auch noch unnützerweise bei Gericht ausgetragen. Und dann zahlen diese Vermieter die Kaution nicht rechtzeitig zurück, um den Mieter zu ärgern.
Verehrte Vermieter, wenn Ihr diese Zeilen lest, denkt darüber nach, dass es manchmal besser ist, den Spezialisten, z.B. einen versierten Vermietungsmakler mit ins Boot zu nehmen und ihm die Abwicklung zu überlassen, auch wenn ihr dafür bezahlen müsst. Ihr erspart Euch Geld, Zeit und Ärger. Und letzten Endes auch den Anwalt und das Gericht.
Beruft Euch nicht auf Eure Rechtschutzversicherung,
denn diese ersetzt Euch nicht die Kosten. Ihr seid im Unrecht.
Ich bin im Laufe meines über 40 jährigen Berufslebens in der Immobilienbranche immer wieder Menschen begegnet, die glaubten, aufgrund ihrer Stellung als Vermieter das Gesetz für sich gepachtet zu haben. Aber heutzutage gibt es für die Mieter genügend Anlaufstellen, wie z.B. auch das Internet, die Mieterhilfe-Vereine usw., um sich schlau zu machen, wenn sich Vertragsparteien ungesetzlich verhalten, auch wenn es machmal aus Unwissenheit geschieht.
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.