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bt-Immobilien-Kolumne

Vermeiden Sie Fehler bei der Wohnungsbewerbung!

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder vielleicht sogar nach einem Haus? Dann sollten Sie diesen Beitrag lesen, denn er schildert Ihnen aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung als Makler, was man bei der Bewerbung um eine Immobilie beachten sollte.

Dass Sie heutzutage schnell sein sollten, versteht sich von selbst. Sie beobachten den Immobilienmarkt seit längerer Zeit, zumindest ein paar Monate, Sie wissen, wann Sie umziehen wollen und ihr Budget, wie viel Miete Sie zahlen können, das schätzen Sie hoffentlich auch richtig ein. Meine Faustformel lautet: Nettoeinkommen x 30 % ist gleich die zu bezahlende Miete brutto. Die Stromkosten bezahlen Sie direkt an den Versorgungsgeber, die werden bei der Formel nicht berücksichtigt. Beispiel: Sie suchen eine 2-Zimmer-Wohnung und verdienen netto 2.500 € pro Monat. Dies bedeutet: 2.500 × 30 % = 750 Euro (=Bruttomiete, die Sie sich leisten können). Manche Vermieter oder Makler gehen mit dieser Formel flexibel um, denn wenn ein ordentlicher Mieter kommt, was man auch immer unter „ordentlich“ versteht, dann gibt’s schon mal eine Ausnahme.

Neben der Schnelligkeit im Internet, die Sie beim Anfragen an den Tag legen sollten, gibt es weitere Kriterien, die ich Ihnen ans Herz lege: seien Sie kompromissbereit und fangen Sie nicht erst nach der Wohnungs- oder Hausbesichtigung an, tagelang zu überlegen, ob Ihre Möbel in die neue Wohnung passen oder nicht. Das ist neulich einem Bewerber zum Nachteil gelangt. Vom Grunde her war er sympathisch, hat einen guten Beruf und Einkommen gehabt, aber die Korrespondenz mit ihm hat sich über Tage hingezogen und das hat ihm die Absage eingehandelt, weil er einfach zu langsam war. Ich bin mir sicher, er hat daraus gelernt und wird sich das nächste Mal schneller entscheiden können (müssen).

Dass Sie dem Anbieter eine vollständig und sauber lesbare Selbstauskunft mailen, ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Die Selbstauskunft erst zur Besichtigung mitzubringen oder anzubieten, ist eine absolutes „No-Go“, es sei denn, Sie sind eine VIP-Person, die kraft Berufes auch ein Einkommen impliziert, mit dem man ohne Zweifel eine Immobilie anmieten kann.

Einen weiteren Rat kann ich geben, wenn es um die Terminierung eines Besichtigungstermins geht. Seien Sie so flexibel wie möglich, wenn Sie angerufen werden und machen Sie alles möglich, was man Ihnen an Terminen anbietet, denn nur „der frühe Vogel frisst den Wurm“. Seien Sie darauf vorbereitet und informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass der Stellenwert einer Wohnungsbesichtigung für Sie oberste Priorität besitzt. Wenn Sie nun zu den Erstbesichtigern zählen und Ihnen gefällt die Wohnung oder das Haus, dann zögern Sie nicht, Ihrem Gegenüber (ob Vermieter oder Makler) zu äußern, dass Sie zusagen würden, wenn Sie der Vermieter als Mieter akzeptieren würde.

Wenn es um das Thema Kaution geht, sind weitere k.o.-Kriterien: Kautions- oder Bankbürgschaften, die nicht auf erstes Anfordern funktionieren. „Auf erstes Anfordern“ bedeutet, dass der Bürge keine Einrede, aus welchen Gründen auch immer, hat, wenn es sich um das Anfordern der Kaution zugunsten des Vermieters handelt. Bieten Sie lieber die Kaution in bar an, am besten zur Vertragsunterschrift oder zur Übergabe der Wohnung. Lassen Sie sich dafür eine Quittung geben, wenn es soweit ist.

Noch ein Thema zum Schluss: bei der ersten Begegnung Gehaltsbescheinigungen, Arbeitsvertrag, Schufa-Auskunft und auf jeden Fall die Haftpflichtversicherungspolice mitnehmen. Falls Sie diese Unterlagen nicht schon im Vorfeld an den Wohnungsgeber geschickt haben, dann Originale und Kopien für den Vermieter bereithalten und von sich aus anbieten. Seine Sie nicht überschwänglich nett und freundlich, bleiben Sie authentisch und kommen Sie nicht ins „Plaudern“, denn dabei sagt man oft Dinge, die einem zum Nachteil ausgelegt werden. Ein falsches Wort hat manchmal den Ausschlag gegeben, einen Interessenten nicht als Mieter zu nehmen, weil er erzählt hat, dass er Mitglied einer bestimmten Partei oder eines Vereins ist. Solche persönlichen Präferenzen sollten Sie nicht preisgeben, auch nicht Ihre Religion, das geht den Vermieter überhaupt nichts an. Sollten Sie als Mietbewerber Raucher sein, so wird man es bei der Begegnung mit Ihnen feststellen, also werden Sie als künftiger Mieter glaubwürdig versichern, dass Sie nur auf dem Balkon oder auf der Terrasse rauchen, sonst sind Sie als Mieter unerwünscht.

qWenn Sie all diese Ratschläge beherzigen, könnte eigentlich nichts schiefgehen, es sei denn Sie haben Haustiere, wie Hund(e) oder Katze(n). Dann wird es wieder schwieriger für Sie, eine Wohnung zu finden, denn derzeit können die Vermieter unter einer Vielzahl von Bewerbern auswählen, und deshalb kommen die meisten Tierbesitzer (Ausnahme sind Kleintiere bis zum Kaninchen, die brauchen überhaupt nicht erwähnt werden) bei der Auswahl nur in Betracht, wenn der Vermieter Verständnis für Tierhalter mitbringt oder selbst ein Tier zu Hause hat.

Gloßner Immobilien

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Hans Werner Gloßner - Gloßner Immobilien
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Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.

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