bt-Immobilien-Kolumne
Teurer Kratzer im Aufzug
Der Umzug in eine neue Wohnung steht bevor. Und glücklicherweise steht in der Wohnanlage auch ein Aufzug zur Verfügung, der Ihnen die Möbel in die Etage befördert, die Sie künftig Ihr neues Zuhause nennen. Doch aufgepasst! Achten Sie peinlichst auf die Unversehrtheit der Innenverkleidung des Aufzugs. Sonst könnte es Ihnen so gehen, wie jemanden, der den Aufzug zum Möbeltransport benutzt und dabei beschädigt hat.
Der Vermieter, dem das Haus gehört hat, hat den Verursacher in Regress genommen. Der Fall ging zum Landgericht in Koblenz, weil der Eigentümer die komplette Innenverkleidung reparieren ließ, Aufwand ca. 14.000 Euro. Was war passiert? Die Kabine des Aufzugs hatte eine Edelstahlverkleidung, die mit zwei Kratzern beschädigt wurde.
Reparatur war nur mit Ersatzteilen möglich
Der Eigentümer hat die Reparatur veranlasst und die Haftpflichtversicherung hatte nur einen Teil, nämlich 5.000 Euro bezahlt. Dagegen wandte sich der Geschädigte vor Gericht. Der Klage wurde stattgegeben, die Versicherung musste nachbezahlen und sogar die Kosten des Kostenvoranschlags mit übernehmen.
Die Begründung des Gerichts: Ein Sachverständigen-Gutachten hat den Beweis erbracht, dass eine tatsächliche Schadensbeseitigung aus technischen Gründen nur durch den Austausch der beschädigten Edelstahlverkleidungen (Ersatz der gleichwertigen Originalteile) möglich ist. Der Geschädigte habe grundsätzlich Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.
Auch scheitere ein Abzug „Neu für Alt“, denn mit der Wiederherstellung der beschädigten Wandverkleidungen geht weder eine Verbesserung des Aufzuges noch eine Verlängerung seiner Lebensdauer einher.
Fazit
Bevor Sie den Aufzug zum Umzug verwenden, fotografieren Sie mit einem nicht verwandten Zeugen die Aufzug-Innenverkleidungen, damit Sie beweisen können, dass Sie nicht der Verursacher eines Schadens sind. Zeitgleich rate ich Ihnen auch, das Treppenhaus zu fotografieren, weil es oft zu Streitigkeiten darüber kommt, wer die Wände verschmutzt oder beschädigt hat. Deshalb ist für den Mieter eine Haftpflichtversicherung unerlässlich.
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Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.
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