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bt-Immobilien-Kolumne
Ist Lärm ein Kündigungsgrund für den Vermieter?
Klagt ein Vermieter auf Räumung seiner Wohnung wegen Lärmstörung, so kommt er seiner Pflicht zur Begründung der Klage nach, wenn er den Lärm nach Zeitpunkt, Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit beschreibt und ein Lärmprotokoll vorlegt. Ein Vortrag zur Ursache des Lärms und der Person des Verursachers ist nicht erforderlich. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden.
Folgender Sachverhalt lag dem Urteil zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung hatte eine ordentliche Kündigung und ein paar Monate später eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Nachbarn berichteten, dass es teilweise bis Mitternacht zu lautem Schreien, Stampfen, Türenschlagen, Rücken von Möbeln und Poltern gekommen sei. In der Wohnung lebte ein Paar zusammen mit zwei Kindern und deren Mutter. Die Vermieterin erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
Zunächst wiesen das Amtsgericht und das Landgericht die Klage ab. Der Bundesgerichtshof entschied aber zugunsten der Klägerin. Diese habe die Lärmbelästigung nach Zeitpunkt, Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit genau beschrieben und überdies durch ein detailliertes, über einen längeren Zeitraum erstelltes Lärmprotokoll konkretisiert. Zur genauen Ursache des Lärms und der Person des Verursachers habe die Klägerin mangels Einblick in die Wohnung der Mieterin nichts vortragen können. Sie sei daher gehalten gewesen, Ausführungen zu machen, was im Detail in der Wohnung passiert sei.
Mein Kommentar dazu:
Glauben Sie ja nicht, dass man einen Mieter so leicht aus der Wohnung bekommt. Da muss schon einiges passieren. Die Anforderungen an ein Lärmprotokoll wie oben beschrieben sind sehr hoch, denn die Beschreibungen, die Sie als Vermieter anführen müssen, sind sehr detailliert darzustellen und auf Papier zu bringen. Zusätzliche Zeugen, die das Protokoll bestätigen können und durch weitere Details ergänzen können, sind sinnvoll und untermauern die Glaubwürdigkeit Ihrer Ausführungen.
Ich kann mich an einen Fall in Neumarkt erinnern, den ich zu bearbeiten hatte. Eine geistig verwirrte Frau hat nachts des Öfteren auf dem Balkon böseste Schimpfwörter mit Fäkalsprache in die Nacht hinausposaunt. Die Anwohner beschwerten sich bei mir, ich sei schuld, denn ich habe die Frau als Mieterin vermittelt. Ich habe daraufhin einen Amtsrichter in Neumarkt angesprochen. Um das Ganze abzukürzen: Der Richter und die Mieterin sind übereingekommen, dass die Beteiligte unter Betreuung gestellt wird. Kurz darauf ist sie innerhalb von Neumarkt umgezogen und in der neuen Wohnung habe ich nichts mehr von den Anwohnern und von der Mieterin gehört. Alle Beteiligten hatten nochmal Glück gehabt.
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Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.
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