bt-Immobilien-Kolumne
Gaszähler-Verbrauch strittig?
Wenn ich es nicht selbst in meiner täglichen Praxis erlebt hätte, könnte ich Ihnen heute nicht von einem Fall erzählen, den die Rechtsprechung eines Oberlandgerichtes in Düsseldorf im letzten Jahr zu beurteilen hatte.
Ein Verbraucher hatte beim Versorgungsgeber reklamiert, sein Gasverbrauch sei aufgrund eines gravierenden Defekts im Zähler unzutreffend angezeigt worden, mit anderen Worten, der Verbrauch sei zu hoch gemessen.
Nun muss man wissen, dass zunächst die Beweislast für einen vermutlich unrichtigen Verbrauch beim Versorgungsgeber liegt.
Dies bedeutet, dass er zunächst den Zähler durch geeignete Maßnahmen untersuchen lassen muss. Hierzu zählt, dass eine äußere und innere Befundprüfung erfolgt sein muss, was durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle zu erfolgen hat. Selbstverständlich darf das Eichablaufdatum nicht überschritten sein und der Zähler muss ordnungsgemäß abgelesen worden sein. Wenn es also keine Hinweise auf eine Fehlfunktion gebe, so spreche der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Gaszähler den Gasverbrauch richtig angezeigt hat, so die Richter.
Hohe Verbrauchswerte können die Vermutung der Zuverlässigkeit des Zählers nicht erschüttern..
..so das Gericht, zumal die Klägerin keine konkreten Angaben zu dem Verbrauchsverhalten der Bewohner gemacht habe. Der Verbrauch habe in den Vorjahren nur jeweils etwa 50 % über dem Vorjahresverbrauch gelegen. Dies stelle keine enorme Abweichung dar. Der Vortrag, der angebliche Gasverbrauch lasse sich weder durch die Wetterverhältnisse noch durch das Nutzverhalten erklären, sei zu pauschal.
Fazit:
Sollten Sie vermuten, dass Ihr Zähler nicht richtig zählt, so sollten Sie, wenn Sie Beweise sammeln wollen, ein tägliches Protokoll darüber führen, wie viel m3-Gasverbrauch Sie hatten und welche Außentemperaturen an dem Tag Ihrer Aufzeichnung herrschten. Vielleicht haben Sie dann eine Chance, den Beweis zu führen, dass mit Ihrem Verbrauch etwas nicht stimmt, aber versprechen kann ich es Ihnen nicht.
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Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.