Zuletzt aktualisiert am
bt-Immobilien-Kolumne
Abwasserleitungen versichern?
Wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, würde ich darüber nicht schreiben können. Grund meiner heutigen Ausführung ist eine Notiz in einer lokalen Zeitung vor einiger Zeit, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die xy-Straße wegen eines Abwasserrohrbruchs für einige Tage gesperrt werde müsse.
Vor ca. einem halben Jahr, so kann ich mich gut erinnern, hatte ich vom Eigentümer des erwähnten Hauses den Auftrag erhalten, den Wert seines Anwesens zu schätzen.
Nachdem ich im Keller die alten Gussrohre gesehen hatte, stellte ich u.a. fest, dass die Bausubstanz wohl aus den 50er Jahren stammte, weil beim Bau des Kellers noch Bruchsteine verwendet wurden.
Die dort verbauten Gussrohre waren baujahrgleich. Wenn ich derartiges sehe, fällt mir immer der Abwasserschaden in meinem Elternhaus ein. Ich rate deshalb jedem Hausbesitzer dringend, seine Abwasserleitungen außerhalb des Hauses bis zur Grundstücksgrenze zusätzlich zu versichern, wenn die Rohre mehr als 50 Jahre alt sind.
Warum empfehle ich dieses Vorgehen. Hierzu die Geschichte.
Mein Elternhaus wurde 1946 aus den Trümmern des großelterlichen Anwesens errichtet. Bis teilweise in die 60er und 70er Jahre wurden für die Abwasserleitungen Gussrohre verwendet. Diese Gussrohre können sich im Zeitablauf von ca. 60 Jahren unter gewissen klimatischen Bedingungen (z.B. Feuchtigkeit im Boden) zersetzen, umgangssprachlich würde ich sagen, sie zerbröseln. Und wenn man Pech hat, wie in unserem Fall, bilden undichte Rohre einen Hohlraum, der dann irgendwann einmal aufbricht und ein riesen Loch (in unserem Fall von einigen Kubikmetern) verursacht.
Jetzt wird es spannend.
Als gut Versicherter und bereits seit 1979 als professioneller Hausverwalter in München tätig, ich hatte für unser Anwesen eine Gebäude-/ Leitungswasser-/ Sturmversicherung, wandte ich mich an unseren Versicherungsagenten, der mir nach kurzer Prüfung mitteilte, dass die Abwasserleitung vom Haus bis zur Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum leider nicht versichert sei, das müsse separat versichert werden.
Ich hatte das Glück, dass die Versicherung sich kulant zeigte und ein Drittel der Kosten übernahm, den Rest teilte ich mir mit dem Mieter unseres Anwesens. Das waren damals um die ca. 15.000 DM Schaden.
Das Schöne bei diesem Vorgang wäre gewesen, wenn ich von Anfang an diesen Umstand mitversichert hätte, dann wäre der Versicherungsbeitrag nicht wesentlich höher gewesen.
Aber, meine lieben Leser, das sagt einem keiner von der Versicherung und deshalb schreibe ich dieses Erlebnis, weil es Sie als Hausbesitzer auch einmal betreffen könnte.
Ich würde gerne wissen, ob mein Rat damals gefruchtet hat, wie ich anlässlich meiner Wertermittlung für das oben beschriebene Haus geraten habe, die Abwasserleitungen zu versichern.
Deshalb wiederhole ich meine dringende Empfehlung: Nicht nur Gussrohre brechen, zerbröseln, sondern auch die PVC-Rohre, wenn sie alt genug sind.
Lassen Sie Ihre Gebäude-/Leitungswasser-/ Sturm-Versicherung für das Haus überprüfen, damit Ihnen nicht das widerfährt, was meinem Mieter und mir passiert ist.
Denn vorsorgen ist besser als nachbessern.
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.