bt-Immobilien-Kolumne
Vorgeschobene Eigenbedarfskündigung nach Mieterhöhung
So einen Fall erlebt man nur alle Jubeljahre. Doch wenn man den folgenden Fall deutschlandweit betrachtet, sehe ich viele Vermieter, die keine gleichwertige Partnerschaft mit dem Mieter eingehen wollen, denn vermieten heißt Geben und Nehmen.
Nun zum unangenehmen Teil meiner Geschichte.
Ein Vermieter hat ein Mieterhöhungsverlangen an den Mieter geschickt, der wiederum reagiert nicht und stimmt der Mieterhöhung nicht zu, aus welchen Gründen auch immer. Aus Ärger darüber, möchte der Vermieter den Mieter am liebsten loshaben, also fällt ihm nichts Besseres ein als zu kündigen.
Aber, so geht das nicht, das Gesetz ist dagegen.
Nun überlegt sich der „schlaue“ Vermieter und kommt zu dem Entschluss: Jetzt kündige ich wegen Eigenbedarf, dann wird der Mieter schon sehen, wohin die Reise geht. Aber weit gefehlt.
Ein Gericht in Deutschland hatte diesen Fall zu behandeln und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung ist unwirksam. Dies ist dann der Fall, wenn während des laufenden Streits über eine Mieterhöhung einer Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird. Denn ein echtes Interesse an einer Eigennutzung ist in einem derartigen Fall nicht anzunehmen.
Das Gericht kam zur Auffassung, dass genügend Indizien vorliegen, die darauf schließen lassen, dass die Vermieterin kein echtes Interesse an der Nutzung der Wohnung für den Eigenbedarf ihrer Tochter hat, sondern auf unlautere Weise versucht, unter dem Vorwand des Eigenbedarfs die Mieterin, die sich einer Mieterhöhung widersetzt, loszuwerden.
Fazit:
Ein künstlich und vorsätzlich herbeigeführter Eigenbedarf ist für mich schon fast kriminell, denn so geht man nicht mit seinem Mieter um, denn das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet den Vermieter, sich an das Mietrecht und die Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit zu halten.
Gloßner Immobilien
Am Altenweiher 3, D-92318 Neumarkt
Telefon: 09181 – 1299
Email: info@glossner-immo.de
Öffnungszeiten
Am Altenweiher 3 – Montag bis Freitag: 8:00 -17:00 Uhr
Untere Marktstraße 30 – nach Vereinbarung
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.