
bt-Immobilien-Kolumne
Mietminderung wegen mangelnder Warmwasserversorgung
Ist Ihnen das auch schon mal passiert? Sie drehen das warme Wasser in Ihrer Mietwohnung auf und es kommt und kommt nicht, und wenn, dann erst im Verlauf von mehreren Minuten. In diesem Fall sollten Sie wissen, dass es sich um einen Mangel an der Mietsache handelt, der aber sehr differenziert betrachtet werden muss, wenn es darum geht, die Miete zu kürzen.

In jedem Formular-Mietvertrag steht, dass ein Mangel in der Wohnung dem Vermieter angezeigt werden muss. Außerdem hat man dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der er den Mangel zu beheben hat.
Angemessene Fristen und Kürzungen
Die Fristen sind sehr großzügig zu bemessen, denn Handwerker auf die Schnelle her zu bekommen, ist heutzutage gar nicht so einfach. Ich würde schätzen, dass man eine Reparatur zwischen 8 und 14 Tagen verlangen kann, je nach Dringlichkeit. Unabhängig davon entsteht mit Auftreten des Mangels an der Mietsache, der Grund die Miete zu kürzen.
Die Gerichte gehen davon aus, dass die Kürzung immer von der Bruttomiete auszugehen hat und angemessen sein muss. Im Klartext heißt dies, nicht zu viel und nicht zu wenig zu kürzen, denn wenn Sie zu viel kürzen, könnte der Vermieter auf die Idee kommen, Ihnen wegen unberechtigter und zu hoher Mietkürzung das Mietverhältnis zu kündigen. Solche Fälle landen in der Regel vor dem Amtsgericht und wie das Verfahren ausgeht, kann keiner sagen.
Ein Beispielfall
Ein Amtsgericht in Brandenburg hat vor kurzem in Sachen Warmwasser entschieden, wann und wie es zu einer Mietminderung kommen kann: Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass das warme Wasser nach dem Vorlauf von ca. 23,3 Litern nach ca. 50 Sekunden eine Temperatur von ca. 40 °C, nach dem Vorlauf von ca. 28 Litern nach ca. 60 Sekunden eine Temperatur von ca. 42 °C und erst nach ca. 230 Sekunden eine Temperatur von 50,6 °C, jedoch im Übrigen keine 55 °C aufwies.
Der Richter entschied, dass die Messwerte zu einer Minderung der Bruttomiete um 5 % berechtigen. Der Tenor der Begründung: Eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr gehöre regelmäßig zur Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung. Mehr zum Thema Mietminderung finden Sie unter: www.mietminderungstabelle.de.
Fazit
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, denn es ist es nicht wert, deshalb in Streit zu kommen. Und wegen so einer Lappalie geht man nicht vor Gericht. Ein gegenseitiges Verständnis und eine gute Kommunikation in Sachen Mietkürzung sind die Basis für ein gutes Mietverhältnis.
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Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.
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