bt-Immobilien-Kolumne
Die Rückgabe einer Mietwohnung
Das Mietverhältnis ist gekündigt und der Auszug naht. Dem Vermieter ist die Rückgabe der Wohnung anzubieten. Wie verhalte ich mich dabei und welche vorbereitenden Maßnahmen hat man zu treffen, damit es zu einer reibungslosen Rückgabe kommt? Nachstehend habe ich die wichtigsten Punkte zusammengefasst, welche Arbeiten zu veranlassen sind.
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- Wände und Decken:
Wenn Sie eine Neubau-Erstbezug-Wohnung, eine frisch renovierte oder neuwertige Wohnung übernommen haben, sind Sie gehalten, verschmutzte Wände und Decken, sofern erforderlich, zu streichen. Bitte darauf achten, dass eine gleichwertige Farbqualität (in der Regel weiß) verwendet wird. Beim Streichen darauf achten, dass es an den Decken und Wandanschlüssen keine Wolken- oder Streifenbildung geben darf. Grell bzw. intensiv getönte Farben sind mit hellen Farben (am besten weiß) zu überstreichen. Bitte achten Sie beim Streichen, dass weder Lichtschalter noch Sockelleisten oder Tür- und Fensterrahmen überstrichen werden. Wenn Sie vorher sauber abkleben, dann kann nichts passieren. - Dübellöcher:
Dübellöcher, die Sie selbst verursacht bzw. gebohrt haben, sind rückstandsfrei so zu verschließen, dass man sie nicht mehr als solche erkennen kann. Falls Sie sich dazu nicht in der Lage fühlen, lassen Sie lieber einen Fachmann ran, denn sonst richten Sie mehr Schaden an, als Ihnen lieb ist. - Putzen:
Eine Selbstverständlichkeit ist es, dass die Wohnung in einem sauberen, geputzten Zustand hinterlassen wird. Dazu gehört das Wischen der glatten Fußböden, das Reinigen von Teppichböden sowie das Putzen der Fenster (innen und außen), der Heizkörper (sofern vorhanden) und der Tür- und Fensterrahmen. - Einbauküche:
Sofern eine Einbauküche zum Mietgegenstand gehört, sind Schränke und Elektrogeräte ebenso zu reinigen. Die Schränke sind nass herauszuwischen, Kühlschrank, Herd inkl. Backbleche, Dunstabzugshaube inkl. Filter und Geschirrspüler sind auf Funktion zu überprüfen und entsprechend zu säubern. - Bad und WC:
Badewanne, Duschwanne, Waschbecken und WC inkl. Brille sind rückstandslos zu reinigen. Kalkflecken, z. B. an Duschabtrennungen, Armaturen usw. sind so zu entfernen, dass man keine Ablagerungen mehr vorfindet. Schimmel an dauerelastischen Fugen in der Dusch- oder Badewanne ist fachgerecht zu beseitigen.
Die Gullies an Bade- und Duschwanne, Waschbecken sind zu säubern (z. B. Haare oder Seifenreste entfernen). - Lüftungsfilter:
In den Neubauwohnungen befinden sich heutzutage in den Lüftungsanlagen Filter, die vor dem Auszug auszuwaschen bzw. auszutauschen sind. Es handelt sich hier um eine Betriebskostenart, die der Mieter selbst ausführen kann, denn wenn Sie diese Arbeiten einer Firma übergeben, wird es teuer für Sie, weil Sie auch An- und Abfahrt des Handwerkers zu bezahlen haben. - Beleuchtung:
Sofern bei Einzug Lampenfassungen, Glühbirnen und Leuchtmittel vorhanden waren, sind diese wieder bei Auszug anzubringen, wie es bei Mietbeginn vorgefunden wurde. - Schlüssel:
Schauen Sie in Ihr Einzugsprotokoll, welche Schlüssel Sie bei der Rückgabe dem Vermieter oder dessen Beauftragten zurückzugeben haben. Am besten vollständig zur Übergabe mitbringen. Ersatzschlüssel oder -anlagen können teuer werden. - Selbst verursachte Mängel:
Die von Ihnen verursachten Mängel an der Wohnung haben Sie bekanntzugeben. Ein nicht deklarierter Mangel bei Auszug führt dazu, dass der Vermieter aufgrund eines versteckten oder verschwiegenen Mangels an der Wohnung die Kaution bis zu einem halben Jahr einbehalten darf. - Nebenkostenabrechnung:
Ziehen Sie nicht gerade zum 31.12. aus, so haben Sie damit zu rechnen, dass die Abrechnung Ihrer Betriebskosten bis zu über einem Jahr dauern kann, denn bei einer Eigentumswohnung nimmt der Hausverwalter nur einmal im Jahr eine Abrechnung vor.
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.