bt-Immobilien-Kolumne
Mit Haushaltsnahen Dienstleistungen Steuern sparen
Sind Sie Mieter oder Vermieter? Dann sollten Sie jetzt weiterlesen, wenn Sie Steuern sparen wollen.
Der Begriff der „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ kommt aus dem Steuerrecht und bedeutet, dass bei Vorlage eines entsprechenden Beleges beim Finanzamt Ihnen ein Teil Ihrer Steuerschuld erlassen wird. Auch wenn es jedes Jahr nur ein paar Euro sind, es lohnt sich dennoch, denn wer schenkt schon gerne dem Staat aus freien Stücken Geld, das einem zusteht.
Sie müssen sich deshalb nicht mit dem Steuerrecht im Detail vertraut machen.
Wichtig ist zu wissen, dass Handwerkerrechnungen, die das Haus oder die Wohnung betreffen, anteilig von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes steht der Steuerermäßigung nicht entgegen, dass Mieter die Verträge mit den jeweiligen Leistungserbringern, z.B. Reinigungsunternehmen oder Handwerksbetrieben, regelmäßig nicht selbst abschließen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Hausverwaltungen für Mieter und Eigentümer Handwerker für Dienstleistungen (Hausmeister-Lohn, Gartenpflege usw.) beauftragen, die dann dem Eigentümer und letztlich auch dem Mieter weiterberechnet werden. Die entsprechenden Bescheinigungen stellt der Hausverwalter in der Regel jährlich mit der Nebenkosten-Abrechnung aus. Falls Sie als Mieter vom Vermieter keine diesbezügliche schriftliche Abrechnung bekommen, so sollten Sie entsprechend nachhaken, denn diese Bescheinigung bedeutet Geld für Sie, das Sie vom Finanzamt anteilig zurückbekommen. Wichtig für die Gültigkeit der Belege ist, dass die Leistungen nicht in bar bezahlt wurden. Aber diese Tatsache ist bei den Hausverwaltern allgemein bekannt, in diesem Punkt brauchen Sie sich also keine Sorgen machen.
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Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.